Sachverhalt:
Die „Erhaltung der Verkehrssicherheit der Straßen…obliegen den Organen und Bediensteten der damit befaßten Körperschaften und Behörden als Amtspflichten in Ausübung hoheitlicher Tätigkeit. Die Kommunen haften daher wegen Verletzung der ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflichten nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG im Rahmen der Amtshaftung“ (Auszug ThürStrG).
Der Winterdienst auf den Kreisstraßen im Saale-Orla-Kreis war einer der aufwändigsten und teuersten der vergangenen Jahre. Die Ausgaben für Salz und Diesel im Rahmen des Winterdienstes sind im Januar und Februar quasi explodiert.
Ab dem 2. Januar 2021 gab es drei extreme Wintereinbrüche, sozusagen drei Wellen, mit intensiven Schneefällen und anschließenden Tauperioden. Mitte Februar lagen die Temperaturen im Kreisgebiet teilweise unter -20° C. Diese extremen Frost-Tau-Wechsel stellen den Worst Case, den schlimmsten Fall, für den Winterdienst dar. Im Rahmen der Glättebekämpfung musste immer wieder neu Salz aufgelegt werden, weil das Salz durch die Tauperioden quasi von den Straßen gespült wurde und sich auf den Straßen gefährliche überfrierende Nässe bilden konnte.
So mussten bis Ende März im Winter 2020/21 ca. 3.300 Tonnen Salz auf den Kreisstraßen im Saale-Orla-Kreis gestreut werden. In den vergangenen Jahren waren es im Durchschnitt 2000 Tonnen Salz. Hierbei wurden im Winter 2019/20 lediglich ca. 950 Tonnen gestreut. Im Laufe der Wintersaison 2012/2013 waren es ca. 4500 Tonnen Salz. Die Ausgaben für Salz in diesem Jahr belaufen sich derzeit auf rd. 160.000 €. Diese Kosten konnten mit einem Haushaltsrest aus 2020 und dem Haushaltsansatz 2021 gedeckt werden.
Für die Vorbereitung der nächsten Wintersaison 2021/22 ist keine finanzielle Deckung mehr gegeben. Der erforderliche Salzbedarf für eine Wintersaison ist vorab nicht abschließend bestimmbar. Aufgrund der günstigen Preise in der ersten Jahreshälfte, ist im Sinne der Wirtschaftlichkeit, die Beschaffung von Streusalz entsprechend unserer Lagerkapazitäten empfehlenswert.
Für den Frühbezug von Salz zur Auffüllung unserer Lagerbestände werden noch 60.000 € benötigt. Vorbehaltlich der Ausschreibungsergebnisse sowie ggf. erforderlicher Nachbestellungen im Laufe der anstehenden Wintersaison, wären die Kosten mit der Bereitstellung dieser zusätzlichen Mittel in Höhe von 60.000 € vorerst gedeckt.
Dieselverbrauch und Verschleiß durch und an den Fahrzeugen sowie damit verbundene Kosten erhöhten sich dementsprechend. Inwieweit die entsprechenden Haushaltsansätze 2021 für Mehrausgaben in den vorgenannten Positionen (Haltung Fahrzeuge Gr. 55 und insbesondere Deckensanierung Gr. 94) ebenfalls durch einen Gremienbeschluss aufgestockt werden müssen ist noch nicht abschließend einschätzbar.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss des Saale-Orla-Kreises beschließt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 60.000,00 € für die Durchführung des Winterdienstes im Haushaltsjahr 2021.
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
Gr. 55000 |
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10000,00 |
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Bemerkungen:
Die Deckung erfolgt zunächst durch die Festlegung von
Bewirtschaftungssperren auf den oben genannten Gruppierungen durch den
Landrat. Sobald sich im Laufe des Jahres
2021 Informationen über konkrete Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben ergeben wird
die Deckung des Mehrbedarfs im Winterdienst mit den entsprechenden
Haushaltstellen konkretisiert.
Personelle Auswirkungen:
keine