Betreff
Antrag der UBV-Fraktion auf Fortschreibung des Schulnetzplanes
Vorlage
AN/059/2021
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Der aktuelle Schulnetzplan muss fortgeschrieben werden, da er mit dem Schuljahr 2019/2020 ausgelaufen ist. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass ohne konkrete Einzugsbereiche (Schulbezirke) von Schulen, Planungen zum Vorhalten von Unterrichtsräumen (Bedarf an Schulen), von notwendigen Schulinvestitionen oder des Schülerverkehrs nur sehr schwer möglich sind. Schulen kamen so an ihre Kapazitätsgrenze, wie z.B. die Regelschulen in Schleiz und Pößneck und der Schülertransport musste teilweise mit überhöhtem Aufwand erfolgen. Für wichtige Schulbaumaßnahmen fehlt die begründete Aufnahme im aktuellen Schulnetzplan, z.B. für die Staatliche Grundschule in Pößneck in der Rosa-Luxemburg-Straße 9.

Bereits in der Sitzung des Kreistages am 09.12.2019 ist ein Antrag auf Fortschreibung des Schulnetzplanes beraten wurden. Der  Antrag wurde zur Bewertung in den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport verwiesen. Nach nunmehr 1 Jahr 4 Monaten und 24 Tagen ist dieser Antrag bisher nicht in den Kreistag mit einem  Beratungsergebnis zurückgekehrt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge beschließen:

 

„Der Landrat wird beauftragt, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2021/2022 die Fortschreibung des Schulnetzplanes dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen. Bei der Aufstellung des Schulnetzplanes ist für jede staatliche Grund-, Regel- und Gemeinschaftsschule entsprechend § 14 Thüringer Schulgesetz der Schulbezirk festzulegen. Der bisherige gemeinsame Schulbezirk Saale-Orla-Kreis für alle Grund- und Regelschulen wird aufgehoben.

Bei der Festlegung der Schulbezirke sind die Entwicklung der Schülerzahlen, die Kapazitäten der Schulen und der Schülertransport zu berücksichtigen. Die freie Wahl der Schule durch die Eltern unter Berücksichtigung der Aufnahmefähigkeit der jeweiligen Schule bleibt bestehen. Auch sind die Mehrkosten für den Schülertransport weiterhin durch die Eltern zu tragen, wenn es sich nicht um die nächstgelegene Schule handelt.

Vor der Beschlussfassung im Kreistag sollten schriftliche Stellungnahmen der Schulkonferenzen eingeholt werden.“