Betreff
Antrag der AfD-Fraktion bzgl. Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Erhebung der Krankenhausumlage durch den Freistaat Thüringen nach § 8 Abs. 2 und 3 des Thüringer Krankenhausgesetzes
Vorlage
AN/054/2021
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Entgegen den Festsetzungen im geltenden Thüringer Krankenhausplan wurde für das Kreiskrankenhaus Schleiz beim zuständigen Ministerium die Herausnahme der Planbetten für die Fachabteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe seitens des Krankenhausträgers gestellt.

Der Versorgungauftrag wird somit nicht mehr erfüllt.

Das Sanierungskonzept sieht außerdem vor, dass nach dem Einzug eines externen flegebetreibers dem Krankenhaus nur noch 75 Betten zur Verfügung stehen. Entgegen dem Thüringer Krankenhausplan, der bis einschließlich im Jahr 2022 insgesamt 106 Betten vorsieht, werden weitere Einschnitte im Bereich Chirurgie und Innere Medizin vollzogen.

Seitens des Freistaates Thüringen als Rechtsaufsicht nach § 26 ThürKHG wurde bislang nichts zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Krankenhaus Schleiz GmbH und zur Sicherung des Krankenhausstandortes in Schleiz nach den Vorgaben des geltenden Krankenhausplanes unternommen. Demgegenüber wird der Saale-Orla-Kreis nach den Festsetzungen seiner Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 vom Freistaat Thüringen zur Zahlung einer Krankenhausumlage nach § 8 Abs. 2 ThürKHG herangezogen, die nach § 8 Abs. 3 ThürKHG mit den Zuweisungen des Freistaates Thüringen an den Saale-Orla-Kreis verrechnet wird.

Mangels nicht bzw. nicht ausreichend wahrgenommener Rechtsaufsicht des Freistaates Thüringen über die Kreiskrankenhaus Schleiz GmbH sollte der Saale-Orla-Kreis gegen die Verrechnung der an den Freistaat Thüringen abzuführenden Krankenhausumlage mit Zuweisungen des Freistaates Thüringen an den Saale-Orla-Kreis Rechtsmittel einlegen und die aufgrund bestehender Einrede nicht aufrechenbare Krankenhausumlage so lange zur Zahlung aussetzen, bis der Freistaat Thüringen seinen Aufsichtspflichten nach § 26 ThürKHG gegenüber der Kreiskrankenhaus Greiz GmbH und Kreiskrankenhaus Schleiz GmbH bzw. ihrer Aufsichtsratsvorsitzenden, Frau Landrätin Martina Schweinsburg, schlussendlich nachkommt.


Beschlussvorschlag:

 

„1. Der Saale-Orla-Kreis legt beim Freistaat Thüringen Rechtsmittel gegen die vom Saale-

Orla-Kreis nach § 8 Abs. 2 ThürKHG zu zahlende und mit Zuweisungen des Freistaates

Thüringen an den Saale-Orla-Kreis verrechnete Krankenhausumlage ein.

2. Es wird beantragt, die Zahlung der Krankenhausumlage an den Freistaat Thüringen

bis zur Sicherung des Krankenhausstandortes Schleiz, gemäß dem geltenden

Thüringer Krankenhausplan, anteilig auszusetzen.“