Sachverhalt:
Der Landkreis Saale-Orla beabsichtigt im Jahr 2021 den Bau einer Fluchttreppe an der Regelschule Neustadt an der Orla. Das Gebäude besteht aus drei genutzten Geschossen und ist gemäß Thüringer Bauordnung ein Sonderbau. Da die Schule derzeit nur über einen baulichen Rettungsweg verfügt, ist ein weiterer zwingend notwendig.
Es wurden 3 Varianten für die Lage und die Geometrie der Fluchttreppe untersucht. Als
Vorzugsvariante wurde die Positionierung der Treppe vor dem Hinterausgang der Schule zum
Schulhof gewählt.
Die Kosten für das zu errichtende Bauwerk belaufen sich laut Kostenberechnung auf 117.110,20 € brutto zzgl. Honorarkosten pauschal in Höhe von 12.197,50 € brutto.
Somit betragen die Gesamtkosten 129.307,70 € brutto.
Beschlussvorschlag:
„Der BVA nimmt die in §10 Abs. 3 der
Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) genannten und im Ausschuss vorgestellten
Unterlagen zur Kenntnis und bewilligt die weitere Vorbereitung und Durchführung
der Maßnahme - Neubau einer Fluchttreppe an der Staatlichen Regelschule
Neustadt an der Orla, Goethestraße 7, 07806 Neustadt an der Orla-, sowie die damit einzugehenden
Verpflichtungen (§10 Abs. 4 Satz 3 ThürGemHV).“
Personelle Auswirkungen:
Keine