Betreff
Beschluss zur weiteren Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme Instandsetzung der K 552 in Schleiz von Schikane bis Querspange Oberböhmsdorf
Vorlage
BVA/038/2021
Art
Beschlussvorlage BVA

Sachverhalt:

 

Der Bedarf an Zuwendungen gemäß RL-KVI für 2021 wurde fristgemäß im März 2020 beim TLBV angemeldet.

Mit Schreiben vom 14. Oktober 2020 (Posteingang 23.10.2020) wurde uns die Aufnahme in den Programmrahmen 2021 mitgeteilt.

Die Maßnahme musste nochmals bis zum 15.01.2021 beim TLBV beantragt werden.

Die bei der erstmaligen Anmeldung 2015 von der Ingenieurgesellschaft Wöckel erstellte Planung wurde durch das Ingenieurbüro Bechert nochmals überarbeitet.

Insbesondere wurde das derzeitige Schadensbild berücksichtigt.

Das Bauvorhaben wird als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem ZV „Obere Saale“ ausgeführt.

Um ein öffentliches Ausschreibungsverfahren nach VOB/A vorbereiten zu können, ist es erforderlich, die vorliegenden Bauunterlagen durch den Bau- und Vergabeausschuss genehmigen zu lassen.


Beschlussvorschlag:

 

„Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die in § 10 Abs. 3 ThürGemHV genannten und

vorgestellten Unterlagen zur Kenntnis und bewilligt die weitere Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme „Instandsetzung der K 552 in Schleiz von Schikane bis Querspange Oberböhmsdorf“ sowie die damit einzugehenden Verpflichtungen (§10 Abs. 4 Satz 3 ThürGemHV), vorbehaltlich des Beschlusses des Kreishaushaltes und der Genehmigung der Haushaltssatzung des Saale-Orla-Kreises für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr: 2021

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: 2.65552.94010

Summe: 350000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle: K 552

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

Ausgaben vorbehaltlich Bechluss des Kreishaushaltes durch den Kreistag am 01.03.2021


Personelle Auswirkungen:

 

keine