Betreff
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Saale-Orla-Kreises für das Haushaltsjahr 2021
Vorlage
KT/054/2021
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Ende November wurde der Haushaltsplanentwurf 2021 mit Haushaltssatzung den Mitgliedern des Kreistages zur Beratung in den Ausschüssen, den Fraktionen und dem Kreistag übergeben. Am 25.01.2021 erfolgte die Einbringung und erste Lesung des Haushaltsplanentwurfes 2021 im Kreistag. Seitens der Verwaltung gab es bereits zum damaligen Zeitpunkt eine Reihe von Veränderungen zu den Ansätzen im Planentwurf 2021, die in der Kreistagssitzung am 25.01.2021  bekanntgegeben wurden.

Im Ergebnis der Ausschusssitzungen sowie aus Erkenntnissen des Jahresabschlusses 2020 heraus, gibt es weitere Vorschläge für Änderungen. Es sind sowohl positive Änderungen in Form von Mehreinnahmen als auch den Haushalt belastende Änderungen, insbesondere weitere Mehrausgaben im sozialen Bereich, aufzunehmen gewesen.

Im Ergebnis konnte die Kreisumlage letztendlich in der absoluten Höhe um ca. 3 Mio. € reduziert werden. Damit liegt die Kreisumlage mit 267,4 T€ unter dem Kreisumlagesoll von 2020. Das entspricht einem Hebesatz von 44,058 %. Im Vorjahr lag der Hebesatz bei 45,3737 %.

 

Alle Änderungen zum Planentwurf 2021 sind in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.

 

Erläuterungen zu Anlage 2 Veränderungsnachweis Verwaltungshaushalt

 

Für die Bekämpfung der Corona-Pandemie mussten allein im Epl. 1 im UA 14000 - Katastrophenschutz  75 T€ zusätzliche Mittel z.B. für Schutzkleidung, Miete eines Abstrich-Containers, Desinfektionsmittel usw. eingestellt werden. Weitere  zusätzliche Mittel i. H.v. 75 T€ werden im Gesundheitsamt (UA50100) für Verbrauchsmaterial veranschlagt.

 

Gleichzeitig wurden im Epl. 3 auf Grund der Schließung der nachgeordneten Einrichtungen während des Lockdowns deren für 2021geplanten Einnahmen um 130 T€ reduziert.

 

Im Epl.2 (Bereich Schulen) wurde die Werterhaltung für alle Schulen um 100 T€ erhöht. Im PE 2021 musste die vom FD angemeldete Summe drastisch reduziert werden, da der Haushaltsausgleich ohnehin schon nur mit einer sehr hohen Kreisumlage möglich war.

 

Weiterhin wurden für die GS Ruppersdorf und die GS Ebersdorf die Bewirtschaftungskosten auf Grund der Kündigung von Hausmeisterverträgen durch die Gemeinden um 38,4 T€ reduziert.

 

Im Bereich Schulen  gibt es weitere Änderungen, die sich vor allem auch im Vermögenshaushalt niederschlagen (UA 26035 SGS Tanna, UA 21170 GS Neustadt).

 

Der Landkreis ist bestrebt, den bereits mehrere Jahre andauernden Streit mit der Stadt Tanna zur angemessenen Kostenbeteiligung des Landkreises an den Investitions- bzw. Betriebskosten der Sporthalle, zu beenden. Aus diesem Grund wurde nochmals ein Gutachten  zur Ermittlung des Investitionskostenanteils sowie der Höhe der Betriebskosten, die vom Landkreis für die Nutzung der Sporthalle für den Schulsport zu tragen sind, in Auftrag gegeben. Im Ergebnis dessen wird im Verwaltungshaushalt eine Betriebskostennachzahlung für die Jahre 2013 – 2020 i. H. v. 142 T€ eingestellt. Die Betriebskostenbeteiligung für die  Sporthalle wurde für das Jahr 2021 mit 42 T€ veranschlagt. Daraus ergibt sich ein um 135,2 T€ höherer Planansatz für Bewirtschaftungskosten im UA 26035.

 

Eine weitere Änderung gibt es in der Grundschule Neustadt. Das Objekt Jungferngasse 12 wurde 2007-2009 durch die Stadt Neustadt mit Hilfe eines Förderdarlehens im Rahmen der Städtebauförderung umfassend saniert. Die Refinanzierung erfolgt durch den Landkreis, welcher für die Nutzung ein Nutzungsüberlassungsentgelt in Höhe der Tilgungsraten zahlt. Der Zuwendungsgeber wandelte 2017 das Darlehen in einen Zuschuss um, zahlte den bereits getilgten Betrag als sanierungsbedingte Einnahmen zurück und erhebt die Forderung, die ersparte Darlehensrückzahlung bis 2022 in die Finanzierung von Bildungsinfrastruktur im Fördergebiet einzusetzen. Um dies erfüllen zu können, trat die Stadt Neustadt an den Landkreis heran und bat darum, die noch ausstehende Tilgung in einer Summe im Jahr 2021 zu leisten. Im Gegenzug entfällt ab dem Jahr 2021 die Nutzungsüberlassungspauschale i. H. v. 46,7 T€.  

 

Im Sozialbereich müssen trotz bereits erheblicher Ausgabesteigerungen gegenüber dem Vorjahr nochmals zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Im Bereich Pflege (Abschnitt 411) werden weitere 655 T€ benötigt, für Förderungen zur Teilhabe/Umsetzung BTHG  (Abschnitt 488) ist ein Mehrbedarf i. H. v.  665,3 T€ durch den Fachdienst angezeigt. Hauptursache sind Tarifsteigerungen sowie erhöhte Fallzahlen.

 

Im Bereich Jugendhilfe (Abschnitt 45) werden 69 T€ mehr Ausgabemittel benötigt, der Ausgabeansatz der Jugendpauschale (UA 46000) wird um 118 T€ erhöht, da in 2020 kein HAR gebildet wurde  sind die Mittel neu zu veranschlagen.

 

Im UA 48100 Unterhaltsvorschussgesetz werden auf Grund der Jahresabschlussergebnisse 2020 die geplanten Einnahmen um 165 T€ erhöht.

 

Im Abschnitt 42 – Asyl werden Mehreinnahmen i. H. v. insgesamt 456,7 T€ in den Haushalt 2021 eingestellt. Die Spitzabrechnung der Leistungen des II. und III. Quartals erfolgte nicht mehr im Jahr 2020, sondern im Januar 2021. Die Einnahmen werden in 2021 i. H. v. 420 T€ eingeplant.

Weiterhin werden die gezahlten Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket komplett erstattet. Der Einnahmeansatz i. H. v. 36,7 T€ wird noch eingestellt.

 

Im Abschnitt 56 – Sportstätten werden 54 T€ Einnahmen, Eigenmittel des Landkreises auf Grund der Regelungen des Sportfördergesetzes, eingestellt. Insgesamt erhält der  Landkreis ca. 180 T€, wovon 70 % an die Städte und Gemeinden weitergereicht werden. Lt. Rücksprache mit dem statistischen Landesamt sind die Mittel für die Kommunen über Verwahr abzuwickeln.

 

Für Werterhaltung an Sportstätten sowie Neubeschaffung bzw. Reparatur von Sportgeräten sind zusätzliche 151 T€ eingestellt.

 

Für die erweiterte Öffnung der Sporthallen in der Ferienzeit sind Mehrausgaben für Reinigung i. H. v. 50 T€ und für Strom und Heizung i. H. v. 30 T€ eingestellt. Diese Werte stellen eine Hochrechnung dar. Es liegen noch keinerlei Erfahrungswerte vor.

 

Die  Personalausgaben werden um  604,5 T€ reduziert. Im Planentwurf 2021 wurde von einer Tariferhöhung von 4 % ausgegangen. Die tatsächliche Tariferhöhung ist deutlich niedriger, im Durchschnitt beträgt die Erhöhung 1,6 % ab 01.04.2021. Daraus resultiert eine Ausgabereduzierung i. H. v. 672,1 T€. Weitere 75 T€ Reduzierung resultieren aus der Erstattung der Personalkosten durch das Land bei Quarantänefällen. Demgegenüber stehen Mehrausgaben durch Kostensteigerung bei der Versorgungsumlage für die Beamten i. H. v. 131,3 T€ sowie 11,3 T€ Kostensteigerung bei der Beihilfe für die Beamten.

 

Die größten Änderungen sind im Epl. 9 zu verzeichnen. Anfang Januar erhielt der Landkreis den Bescheid über die Schlüsselzuweisung sowie die Zahlung eines Stabilisierungsansatzes. Wie bereits durch die Landesregierung angekündigt, wurde die Schlüsselzuweisung deutlich erhöht.

Es werden Mehreinnahmen i. H. v. 2.153,8 T€ eingestellt.

 

Der Stabilisierungsansatz beträgt 98 T€. Im Jahr 2020 erhielt der Landkreis als Soforthilfe eine allgemeine Stabilisierungszuweisung i. H. v. 1.789,5 T€. Auf Grund des positiven Jahresabschlusses 2020 wird die gezahlte allgemeine Stabilisierungspauschale i. H. v. 1.660 T€ im alten Jahr abgesetzt und in 2021 als zusätzliche Einnahme neu veranschlagt. Gemeinsam mit dem Stabilisierungsansatz des Jahres 2021 ist das eine Mehreinnahme i. H. v. 1.758 T€.

 

All diese Änderungen führen dazu, dass die Kreisumlage von 38.449.950 € im Planentwurf 2021 um 3.009.650 € auf 35.440.300 € gesenkt werden kann. Dies entspricht einem Hebesatz von 44,058 %.

 

Erläuterungen zu Anlage 3 Veränderungsnachweis Vermögenshaushalt

 

Im Epl. 2 sind Mittel zur Verbesserung der Ganztagsbetreuung, Einnahmen  i. H. v. 882,9 T€ sowie Ausgaben i. H. v. 981 T€ eingestellt. Diese Landesmittel stehen nur für das Jahr 2021 zur Verfügung. Die Planansätze stellen die maximal mögliche Mittelinanspruchnahme dar.

 

Weiterhin müssen 17,2 T€ Kanalanschlussgebühren für die GS Neunhofen und die GS Knau eingestellt werden.

 

Im UA 21170 GS Neustadt ist die Ablösesumme des Kredits an die Stadt Neustadt i. H. v. 397,4 T€ eingestellt (siehe Erläuterungen zu Anlage 2).

 

Im UA 32100 – technisches Schaudenkmal Heinrichshütte -  ist die Ersatzbeschaffung für das vorhandene Fahrzeuges i. H. v. 25 T€ eingeplant.

 

Im UA 51000 Krankenhäuser sind 1.500 T€ zur Förderung der medizinischen Infrastruktur veranschlagt. Da die Mittel aus der zusätzlichen Investitionspauschale (Verwendung KT-Beschluss 60-7/2020 v. 25.05.2020) 2020 nicht für das Krankenhaus verausgabt wurden, werden sie im Zuge des JAB auf die Rücklage zugeführt, 2021 von der Rücklage entnommen und als Ausgabeansatz veranschlagt.

 

Im Abschnitt 56 – Sportanlagen – wird die Baumaßnahme Sanierung Sportanlage Ranis im Plan 2021 und 2022 neu veranschlagt. Die Eigenmittel wurden mit KT Beschluss 120-10/2021 vom 25.01.2021 noch im Haushalt des Jahres 2020 zur Verfügung gestellt. Der Beschluss war notwendig, um das Vorhandensein von Eigenmitteln gegenüber dem Fördermittelgeber belegen zu können. Um die Gesamtausgaben der Maßnahme besser  darstellen zu können, wird die Maßnahme komplett in den Jahren 2021 – 2023 im Haushalt abgebildet. Die Eigenmittel aus dem Jahr 2020 stehen über die Rücklagenentnahme in 2021 zur Verfügung.

Weiterhin wird im UA 56035 ein Investkostenanteil i. H. v. 142 T€ für die Sporthalle Tanna eingestellt. Mit den in 2022 eingestellten 150 T€ wird der gesamte Investitionskostenanteil des Landkreises i. H. v. 792 T€ zur Verfügung gestellt.

 

Für die Neuanschaffung von Sportgeräten werden zusätzliche 15 T€ in den Plan 2021 aufgenommen.

 

Weiterhin sind 17 T€ für die Erneuerung des Tennenbelags der Laufbahn in der Sportanlage Remptendorf neu veranschlagt.

 

Im UA 59000 werden zusätzliche Mittel in Einnahmen und Ausgaben i. H. v. 42,8 T€ eingestellt. Dies stellt im Prinzip die Verdopplung der Projektfördersumme durch das Land dar.

Inhalt des Projektes ist die Planung einer durchgängigen touristischen Beschilderung ausgehend von der BAB 9 und den Bundesstraßen zu den Anker- und Ankunftsorten

sowie touristischen Zielen rund um das Thüringer Meer.

 

Da die geplante Straßenbaumaßnahme im UA 65107 nicht in das Förderprogramm aufgenommen wurde, werden die Planansätze  auf 0 reduziert.

 

Epl. 9

 

Als Ergebnis des Jahresabschlusses 2020 erfolgt in 2020 eine Zuführung an die Rücklage i. H. v. ca. 4,2 Mio. €. Im Jahr 2021 werden 3.486,1 T€ entnommen. Damit erfolgt die Finanzierung verschiedener Ausgabepositionen (Absetzung 2020 und Neuveranschlagung 2021) sowie die Absetzung der im Planentwurf eingestellten Kreditaufnahme i. H. v. 924,4 T€. Auf Grund der Absetzung werden eingeplante Tilgungen i. H. v. 49,3 T€ nicht benötigt.

 

Im Jahr 2022 werden weitere 718 T€ aus der Rücklage entnommen. Der Bestand der Pflichtrücklage beträgt Ende 2022  voraussichtlich 2.050,0 T€.

 

Zusammenfassung

 

Durch die beschriebenen Änderungen erhöht sich das Volumen des Verwaltungshaushaltes um 1.422.450 € auf 110.110.300 €.

Das Volumen des Vermögenshaushaltes erhöht sich um 2.681.050 € auf 22.943.200 €.

 

Beide Teilhaushalte und damit auch der Gesamthaushalt bleiben ausgeglichen.

 

Die sich aus dieser Änderungsvorlage ergebenden notwendigen Anpassungen bzw. Ergänzungen im Vorbericht werden mit Beschluss vorgenommen.


Beschlussvorschlag:

 

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Haushaltssatzung des Saale-Orla-Kreises für das Haushaltsjahr 2021 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.

 

Danach beträgt das Haushaltsvolumen im Verwaltungshaushalt:      110.110.300 €

                                                         und im Vermögenshaushalt:         22.943.200 €.

 

In den Haushaltsentwurf 2021, einschließlich seiner Anlagen, sind die Änderungen

lt. Anlage 2 Veränderungsnachweis Verwaltungshaushalt und Anlage 3 Veränderungsnachweis Vermögenshaushalt einzuarbeiten. Der Vorbericht ist entsprechend anzupassen.“

 

 

  

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr: 2021

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

 

keine