Sachverhalt:
Bei der Novellierung des Thüringer Gesetzes über den
Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) im
Dezember 2006 wurde erstmalig die Möglichkeit der Erhebung von Gebühren für die
Durchführung der Gefahrenverhütungsschau aufgeführt bzw. eingeräumt.
Das Thüringer Innenministerium erarbeitete eine Mustersatzung, welche über den Thüringischen Landkreistag zur Diskussion gestellt wurde. In entsprechenden Rundschreiben dazu wurde speziell die Gebührenhöhe des Satzungsmusters kritisiert und eine Gegendarstellung des Landkreises Gotha zum Vergleich beigefügt.
Bei der Erarbeitung der o.g. Satzung bildeten die vorgeschlagenen Gebührensätze des Land-kreises Gotha die Grundlage, da diese in Einklang mit dem zu erwartenden zeitlichen Aufwand und dem damals gültigen Stundensatz für Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte nach der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) standen.
Die Satzung trat nach Vorprüfung durch das Thüringer
Landesverwaltungsamt, dem Kreistagsbeschluss 332-28/2008 vom 08.12.2008 und
nach Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 2 (2009) des Saale-Orla-Kreises in
Kraft.
Im Jahr 2020 führte der Thüringer Rechnungshof eine
überörtliche Prüfung im Landratsamt Saale-Orla-Kreis durch, in deren Ergebnis
er den Landkreis aufforderte, die Gebührenhöhen auf Grundlage der sich
geänderten Stundensätze gemäß ThürAllgVwKostO sowie die Fahrkostenpauschale in
Anlehnung an die aktuelle Entfernungspauschale des Thüringer Reiskostengesetzes
(ThürRKG) neu zu ermitteln.
Bei der Neuberechnung der Gebührensätze wurde auf
vorhandene Erfahrungswerte für den Zeitaufwand bei Gefahrenverhütungsschauen
und bauordnungsrechtliche Schwellwerte bei der Objektgröße zurückgegriffen.
Entsprechende Beachtung fand die aktuelle Entfernungspauschale des Thüringer
Reiskostengesetzes (ThürRKG). Die neuen Gebührensätze stellen keine deutliche
Mehrbelastung für kleine Einrichtungen (Kita) dar, widerspiegeln aber den
höheren Zeitaufwand für großflächige Kontrollobjekte.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des
Saale-Orla-Kreises beschließt die Satzung zur Erhebung von Gebühren für die
Durchführung der Gefahrenverhütungsschau im Saale-Orla-Kreis in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.“
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
keine