Betreff
Erstellung einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter in der Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit, hier für das Verwaltungsgericht Gera
Vorlage
KT/039/2010
Art
Beschlussvorlage Kreistag


II. Sachverhalt:

Die Amtszeit der 280 ehrenamtlichen Richter der allgemeinen Kammern bei den

Verwaltungsgerichten im Freistaat Thüringen endet mit Ablauf des 10. November 2010.

Daher muss die Wahl der künftigen ehrenamtlichen Richter vorbereitet werden.

Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist es, gem. § 28 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter aufzustellen. Auf der Grundlage dieser Vorschlagsliste wählt der bei den Verwaltungsgerichten zu bestellende Wahlausschuss die erforderliche Anzahl der ehrenamtlichen Richter (vgl. § 29 Abs. 1 VwGO).

Die für jedes Verwaltungsgericht erforderliche Zahl an ehrenamtlichen Richtern wird durch den Präsidenten so bestimmt, dass voraussichtlich jeder zu höchstens 12 Sitzungen im Jahr herangezogen wird (so § 27 VwGO). Danach sind für das Verwaltungsgericht Gera 72, für das Verwaltungsgericht Meiningen 70 und für das Verwaltungsgericht Weimar 80 ehrenamtliche Richter erforderlich. Für die Vorschlagsliste der Landkreise und kreisfreien Städte ist allerdings die doppelte Anzahl Wahlvorschläge erforderlich (§ 28 S. 2 und 3 VwGO); dem Verwaltungsgericht Gera, dessen Bezirk der Saale-Orla-Kreis angehört, sind mithin 144 Wahlvorschläge zu unterbreiten.

Da dem Verwaltungsgerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts Gera neben dem Saale-Orla-Kreis auch die Landkreise Altenburger Land, Greiz, Saale-Holzland-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt sowie die kreisfreien Städte Gera und Jena angehören, entfallen nach dem Verteilerschlüssel entsprechend der jeweiligen Einwohnerzahl 18 auf den Saale-Orla-Kreis.

Die Entscheidung über die Aufnahme in die Vorschlagsliste hat die jeweilige Vertretungskörperschaft, vorliegend der Kreistag des Saale-Orla-Kreises, nach Maßgabe der kommunalrechtlichen Bestimmungen zu treffen.


Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Vertretungskörperschaft, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, erforderlich. Die Entscheidung erfolgt durch Beschluss, der für jede einzelne Person gesondert zu fassen ist.

Von der Vertretungskörperschaft muss eine wirkliche Entscheidung getroffen werden d. h. eine Entscheidung, die lediglich den Vorschlag der Verwaltung übernimmt oder eine nach dem Zufallsprinzip erstellte Liste aufnimmt, genügt nicht.

Gesichtspunkte, nach denen die vorzuschlagenden Personen auszuwählen sind, sind im Gesetz nicht geregelt.

Es ist davon auszugehen, dass eine gleichmäßige Repräsentation der Bevölkerung im Gerichtsbezirk durch die seitens des Wahlausschusses festzulegende Verteilung erreicht wird.

Die Vorschlagsliste soll außer dem Namen noch den Geburtsnamen, Vornamen, den Geburtsort, die Wohnanschrift, den Geburtstag und den Beruf des Vorgeschlagenen enthalten.


Die Vorschlagsliste soll zusammen mit der Niederschrift über die Sitzung des Kreistages spätestens bis zum 01. September 2010 dem Präsidenten des zuständigen Verwaltungsgerichts, hier des Verwaltungsgerichts Gera, zugesandt werden.


Die dem Beschlussvorschlag beigefügte Bewerberliste kann, da eine Ausschlussfrist für die Einreichung von Bewerbungen nicht besteht, noch bis zur Sitzung des Kreistages um weitere Bewerber ergänzt werden.





Beschlussvorschlag:

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises möge aus der dieser Beschlussvorlage beigefügten Bewerberliste 18 Personen per Einzelbeschluss bestimmen, die in die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht Gera aufzunehmen sind.“




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Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:


keine