Sachverhalt:
Auf dem Gelände
des ehemaligen Viehmarktes in Pößneck befinden sich mehrere von Bildungsträgern
genutzte Gebäude, in denen unter anderem der Standort Pößneck des
Berufsschulzentrums Hermsdorf-Schleiz-Pößneck und die Euro-Schule untergebracht
sind. Für die letzte am Standort befindliche Brache, welche Einzeldenkmalstatus
besitzt und in früheren Zeiten als Garnlager der Fa. Chr. Fr. Bernhardt
errichtet wurde (umgangssprachlich als „M 2-Gebäude“ bezeichnet), wird seitens
der Stadt Pößneck ebenfalls eine Nutzung durch Bildungsträger favorisiert.
Die aktuelle
Unterbringung der Musikschule des Saale-Orla-Kreises (Standort Pößneck) in
einer ehemaligen Villa entspricht nicht den derzeitigen und künftigen
Bedürfnissen, außerdem ist das Gebäude stark reparaturbedürftig. Am Standort
Pößneck unterrichtet die Musikschule ca. 400 Schüler, das 50-köpfige
Jugendsinfonieorchester wurde weit über die Grenzen des Landkreises hinaus
bekannt. Auch das derzeitige Domizil der Volkshochschule (Standort Pößneck)
wird den Anforderungen an eine moderne Bildungsstätte nicht gerecht.
Hinsichtlich beider Institutionen müsste
der Landkreis am Standort Pößneck in den nächsten Jahren umfangreiche
Sanierungsarbeiten planen, finanzieren und durchführen. Schließlich ist auch
die aktuelle Raumsituation im Staatlichen Berufsschulzentrum Hermsdorf-Schleiz-Pößneck
(Standort Pößneck) als momentan unbefriedigend zu bezeichnen.
In Kenntnis der
o.g. Probleme bot die Stadt Pößneck dem Saale-Orla-Kreis die Unterbringung von
Musik- und Volkshochschule sowie von Teilen der Berufsschule in dem sanierten M
2-Gebäude auf dem Areal des ehemaligen Viehmarktes an. Nach aktueller Schätzung
werden sich die Gesamtinvestitionen auf etwa 7,5 Mio. Euro belaufen, die Stadt
Pößneck plant dabei mit dem Einsatz von Eigenmitteln in Höhe von ca. 2,5 Mio.
Euro. Die benötigten Fördermittel wurden der Stadt Pößneck in Aussicht
gestellt, der Eigenmittelanteil ist im städtischen Haushalt verankert.
Stadt und
Landkreis gehen derzeit von einer Bezugsfertigkeit Ende 2024/Anfang 2025 aus.
Es ist allerdings möglich, dass sich das Projektende in Abhängigkeit von den
konkreten Baumaßnahmen und der Fördermittelakquise verschiebt.
Vor Beginn des
Vorhabens benötigt die Stadt Pößneck eine weitgehende Sicherheit bezüglich der
künftigen Nutzung. Sie bat den Saale-Orla-Kreis daher um den Abschluss des
beigefügten Vorvertrages (Anlage 1). Mit Unterzeichnung dieses Vorvertrages
verpflichtet sich der Landkreis zum Abschluss eines langfristigen
Nutzungsvertrages (Anlage 2), sobald die Stadt Pößneck eine Entwurfsplanung
vorgelegt hat.
Der Kreistag des
Saale-Orla-Kreises und die Stadt Pößneck haben bereits eine gemeinsame
Absichtserklärung zur Durchführung des Projektes abgegeben (Anlage 3).
Abweichend von den dort vereinbarten Rahmenbedingungen wird die Stadt Pößneck
keine Verpflichtung akzeptieren, Gebäude des Saale-Orla-Kreises aus dem Komplex
„Wohlfarthstraße“ in städtisches Eigentum zu übernehmen. Im Verlauf der
Vertragsverhandlungen begründete die Stadt diese Abweichung mit dem Hinweis auf
die anstehenden erheblichen Investitionen, den Einsatz von Eigenmitteln in Höhe
von 2,5 Mio. Euro und der völligen Unsicherheit bezüglich der im Jahr 2026 zur
Verfügung stehenden Fördermittel. Dennoch machte die Stadt Pößneck deutlich,
dass sie auch ohne rechtliche Verpflichtung die Gegebenheiten 2026 erneut
prüfen wird. Sollte es der Stadtentwicklung dienlich sein, denkt Pößneck dann über
eine Eigentumsübertragung nach.
Die Nutzung des M
2-Gebäudes nach Sanierung würde für die Musikschule, die Volkshochschule und
das Berufsbildungszentrum (jeweils am Standort Pößneck) die bestehenden
Raumprobleme lösen. Außerdem hätte der Landkreis keine Kosten für Miete bzw.
Nutzungsgebühren aufzuwenden.
Finanzielle
Verpflichtungen werden dem Saale-Orla-Kreis für den laufenden Betrieb und für
die Instandhaltung des sanierten Gebäudes entstehen, da er – soweit rechtlich
möglich - sämtliche Pflichten eines Eigentümers übernimmt. Außerdem trägt der Landkreis die finanzielle
Verantwortung für die Beschaffung des Inventars und für die Gebäudeautomatisierung.
Im Gegenzug entfallen die jetzigen Betriebs- und Instandhaltungskosten für den
Musikschulstandort Jahnstraße 7 in Pößneck („Villa“) und für die von der
Volkshochschule in der Wohlfarthstraße genutzten Räume.
Die potentiellen
Nutzer des M 2- Gebäudes haben sich bereits über eine denkbare Raumaufteilung
verständigt.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises nimmt den als Anlage 1 beigefügten Nutzungsvorvertrag und den als Anlage 2 beigefügten Entwurf des Nutzungsvertrages zur Nutzung des sog. M2 Gebäudes an der Carl-Gustav-Vogel-Straße in Pößneck zur Kenntnis und beauftragt den Landrat mit der Unterzeichnung des Nutzungsvorvertrages. Darüber hinaus wird der Landrat ermächtigt, nach dem Vorliegen der Entwurfsplanung den Nutzungsvertrag entsprechend § 3 Abs. 1 des Vorvertrages zu unterzeichnen und der Stadt Pößneck den Abschluss dieses Vertrages anzubieten.“
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Der Landkreis trägt im Rahmen des Projektes die Kosten
für die Gebäudeautomatisation und für die Inventarausstattung sowie ab Einzug
für mindestens 15 weitere Jahre sämtliche
Instandsetzungs-/Instandhaltungskosten und die Kosten für den laufenden
Betrieb.
Personelle Auswirkungen:
Keine.