Sachverhalt:
Der Saale-Orla-Kreis hat in § 3 Satz 2 seiner derzeit geltenden Satzung über die
Schülerbeförderung vom 11. März 2005 in der Fassung ihrer Zweiten Änderung vom 22. Juli
2011 geregelt, dass der Selbstkostenanteil bei der Schülerbeförderung der Schüler ab der
Klassenstufe 11 pro Monat 15,00 € beträgt. Aufgrund des durch die "Corona-Pandemie"
bedingten Anstieges von Beziehern des Kurzarbeitergeldes sind für diese auch
abgabenrechtliche Entlastungen im Saale-Orla-Kreis vorzunehmen. Hierzu zählt auch die
Beteiligung an den Schülerbeförderungskosten. Diese kann entfallen, da eine
Kostenbeteiligung nach § 4 Abs. 3 Satz 2 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der
staatlichen Schulen (ThürSchFG) nur eine Ermessensvorschrift für die Schulträger, hier der
Saale-Orla-Kreis, ist. Von dem ihm eingeräumten Ermessen sollte nunmehr auch der Saale-
Orla-Kreis Gebrauch machen und seine Satzung über die Schülerbeförderung entsprechend
ändern. Ein rückwirkendes in Kraft setzen der Änderungssatzung zum 1. Januar 2021 ist
gleichwohl nach § 2 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) zulässig, da durch
sie die Entgeltschuldner an den Schülerbeförderungskosten durch Wegfall ihres
Selbstkostenanteils begünstigt werden. Zur Finanzierung der Mehrausgaben des Saale-Orla-
Kreises aus diesem Antrag hat die Fraktion bereits einen Änderungsantrag zum Entwurf der
Haushaltssatzung des Saale-Orla-Kreises für das Haushaltjahr 2021 dem Kreistag vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag beschließt nachfolgende Satzung zur Dritten Änderung der Satzung über die
Schülerbeförderung des Saale-Orla-Kreises vom 11. März 2005 in der Fassung ihrer Zweiten
Änderung vom 22. Juli 2011:
Satzung
zur Dritten Änderung der Satzung
über
die Schülerbeförderung des Saale-Orla-Kreises
§
1
Satzungsänderungen
Die Satzung über die Schülerbeförderung des Saale-Orla-Kreises vom 11. März 2005 in der
Fassung ihrer Zweiten Änderung vom 22. Juli 2011 wird wie folgt geändert:
1. Die Satzungspräambel erhält folgende Fassung:
Aufgrund der §§ 98 Abs. 1, 99 Abs. 2 und 100 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278) und § 4 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (GVBl. S. 258), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 281), hat der Kreistag des Saale-Orla-Kreises folgende Satzung beschlossen:
2. § 3 der Satzung entfällt.
3. Aus den §§ 4 und 5 der Satzung werden die §§ 3 und 4.
§
2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.“