Sachverhalt:
Sportvereine im Saale-Orla-Kreis können derzeit die Sportstätten des Landkreises nicht in den Schulferien nutzen. Für optimale Trainingsbedingungen des Breiten- und vor allem des Jugendsports ist es durchaus angemessen, auch in den Ferien Sportvereinen die Möglichkeit zur Nutzung der Sportstätten zu ermöglichen. Eine jährliche Schließzeit von maximal etwa 4 Wochen reicht zur regelmäßigen Instandhaltung der Anlagen aus.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt:
1.
Sportstätten
im Besitz des Saale-Orla-Kreises werden ab dem 1.1.2021 den im Landkreis
ansässigen Sportvereinen ganzjährig (insbesondere auch in den Zeiten der
Schulferien) zur Nutzung zur Verfügung gestellt.
2.
Hiervon
ausgenommen ist bei den jeweiligen Sportstätten ein angemessener Zeitraum zur
Instandhaltung im Jahr (maximal 4 Wochen).
3.
Der
Landrat wird beauftragt, die Kosten für die erweiterte Nutzung der Sportstätten
zu ermitteln und diese Mittel im Haushalt des Landkreises mit einzustellen.“