Betreff
Antrag von Bündnis 90/Die GRÜNEN bzgl. Änderung der Ausschreibungskonditionen für die Anschaffung der Dienstfahrzeuge der Mitarbeiter des Landratsamtes
Vorlage
AN/041/2020
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Bereits ab Januar 2025 dürfen keine Dieselautos und Motorräder mit Verbrennungsmotor mehr zugelassen werden. Zehn Jahre später, also 2035, gilt diese Regelung auch für Benziner.

Diesen ersten Schritt hin zur Mobilitätswende hat die Bundesregierung beschlossen.

Als kommunale Verwaltung hat das Landratsamt des Saale Orla Kreises Vorbildwirkung.

Es wird unsere Aufgabe sein, die Akzeptanz neuer Mobilitätsformen in der Bevölkerung zu erhöhen, aber auch Regierungsbeschlüsse umzusetzen.

Wir erkennen die Herausforderungen vor denen insbesondere die Verwaltung bei der Transformation hin zu einer nach Einhaltung der internationalen Klimaziele strebenden  Gesellschaft steht an und fordern bereits heute, erste Schritte zur Realisierung dieser Aufgabe in die Wege zu leiten.

Ziel dieses Antrages soll es sein, erste Kontakte zu Anbietern aufzubauen, Vertrauen zu Netzwerkpartnern herzustellen und zukünftige Perspektiven einer klimaneutralen Verwaltung aufzuzeigen.

Aus bündnisgrüner Sicht verstoßen die aktuellen Ausschreibungskonditionen darüber hinaus gegen die Chancengleichheit und stellen damit eine Wettbewerbsverzerrung dar.

Indem man im Ausschreibungsverfahren lediglich Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor berücksichtigt, vernachlässigt man Anbieter mit alternativen Antriebsformen, deren Angebote selbst zu Kosteneinsparungen führen könnten.

Diesen Missstand gilt es schnellst möglich zu beheben.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kreistag beauftragt den Landrat, die Ausschreibungskonditionen für die Anschaffung von Dienstfahrzeugen zu ergänzen, um somit auch Angebote für alternative Antriebsformen von regionalen Anbietern zu erhalten.

 

  1. Der Landrat wird beauftragt, mit regionalen Energieanbietern die Dauer der Realisierung, dem Kreis entstehende Kosten, sowohl für Anschaffung, als auch fortlaufende Servicekosten für mehr Ladestationen zur Aufladung von E-Autos zu prüfen.

 

  1.  Der Landrat wird beauftragt, gemeinsam mit den Abteilungsleitern der Verwaltung Strategien für die Dezimierung von Dienstfahrten zu entwickeln und wenn möglich, auf Dienstfahrräder (E-Antrieb) bei Kurzstreckennutzung zu setzen.