Sachverhalt:
Durch den Kreistag wurde mit Beschluss 52-7/2020 am 25.05.2020 die benannte Entschädigungssatzung beschlossen. Diese Satzung wurde dem Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) angezeigt. Der Eingang wurde mit Schreiben vom 04. Juni 2020 bestätigt. Nach Ablauf der Einspruchsfrist wurde die Satzung im Amtsblatt des Landkreises im August veröffentlicht und war somit rechtsgültig.
Nach Veröffentlichung der Satzung erreichte uns ein Schreiben des TLVwA mit der Aufforderung, dass alle Entschädigungssatzungen rückwirkend zum 01.12.2019, dem Inkrafttreten der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung in Kraft zu setzen sind. Auszugsweise heißt es hierin: „…Die Satzungen der kommunalen Gebietskörperschaften sind mit Wirkung zum 01.12.20219 anzupassen. … Die kreisfreien Städte und Landkreise, die ihre Satzungen zwar bereits angepasst, aber nicht mit Wirkung zum 01.12.2019 (sondern zum 01.01.2020 oder am Tag nach der Bekanntmachung) Inkrafttreten lassen haben, sind gehalten, diese nunmehr geltenden Satzungen so anzupassen, dass die Vorgaben der ThürEntschVO ab dem 01.12.2019 eingehalten werden.“
In Konsequenz dessen ist die Satzung des Landkreises nicht zum 01.01.2020 sondern zum 01.12.2019 in Kraft zu setzen, da ansonsten ein Verstoß gegen höherrangiges Recht vorliegt.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des
Saale-Orla-Kreises beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Satzung zur
Regelung der Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Führungskräfte des
Saale-Orla-Kreises im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im
Katastrophenschutz in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.“
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Bezeichnung der Haushaltsstelle:
Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Die Mehrausgaben ergeben sich durch die Zahlung des Differenzbetrages für
den Monat Dezmber 2019 und werden über den Deckungskreis 2110 kompensiert.
Personelle Auswirkungen:
keine