Betreff
Richtlinie zur Förderung von Ausstellern zur Saale-Orla-Schau aus dem Saale-Orla-Kreis
Vorlage
KT/046/2020
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

1. Die aktuell gültige Richtlinie besteht aus den Teilen

A) Förderung von Ausstellern der Wirtschaft aus dem Saale-Orla-Kreis zur Saale-Orla-Schau

B) Förderung des Fremdenverkehrs im Saale-Orla-Kreis

C) Verfahren (Teile A; B)

D) Inkrafttreten der Richtlinie

Künftig soll die o.g. Richtlinie zur Förderung von Ausstellern der Saale-Orla-Schau losgelöst und eigenständig von Teil B Förderung des Fremdenverkehrs im Saale-Orla-Kreis gelten. Hintergrund ist hier, dass eine unmittelbare und zwingende Verbindung zwischen beiden Teilen NICHT besteht. Auf Grund der kompletten inhaltlichen Neustrukturierung und der finanziellen Einordnung als nachhaltige Tourismusförderung (Teil B) ist angedacht, die erforderlichen Regularien zu einem späteren Zeitpunkt vorzulegen. Die Teile C und D der Richtlinie (Verfahren und Inkrafttreten) werden in die geänderte Richtlinie „Richtlinie zur Förderung von Ausstellern der Saale-Orla-Schau aus dem Saale-Orla-Kreis“ mit einfließen.

 

2. Die Änderung der Bezeichnung der Richtlinie von „Richtlinie zur Förderung von Wirtschaft und Tourismus im Saale-Orla-Kreis in der Fassung vom 01. September 2008“ in „Richtlinie zur Förderung von Ausstellern der Saale-Orla-Schau aus dem Saale-Orla-Kreis“ wurde gewählt, um deutlich darzustellen, dass diese Richtlinie ausschließlich für Aussteller mit Sitz im Saale-Orla-Kreis bestimmt ist.

 

3. Neue Gliederung der Richtlinie:

            A) Förderung von Ausstellern

            B) Verfahren

            C) Inkrafttreten der Richtlinie

 

4. Teil A ) Punkt 1 Zuwendungszweck

Hier ist eine Erweiterung der möglichen Antragsteller um Kommunen, Zweckverbände und eingetragene Vereine geplant. Kommunen und Zweckverbände wurden bisher von der Antragstellung ausgeschlossen, obwohl sich in der Vergangenheit auch aus diesen Bereichen Aussteller auf der Saale-Orla-Schau präsentiert haben und somit den anderen Ausstellern aus Handwerk, Dienstleitung, usw. aus unserer Sicht gleichzusetzen sind.

Für eingetragene Vereine bestand bis 2019 die Möglichkeit, sich bei der Kreissparkasse Saale-Orla für einen Vereinsmessestand zu bewerben, dessen Kosten vollständig von der Kreissparkasse Saale-Orla getragen wurden. Auf Grund der sich geänderten Rahmenbedingungen für die Kreissparkasse Saale-Orla existiert diese Förderung für Vereine seit 2020 nicht mehr. Aus diesem Grund sollen eingetragene Vereine über die Förderrichtlinie des SOK einen Anreiz erhalten, sich auf der Saale-Orla-Schau zu präsentieren.

 

In diesem Zusammenhang sollen auch die Ziele der Förderung unter Punkt 1 abgeändert werden. Aus dem Ziel die „wirtschaftliche Entwicklung zu stärken“ soll nunmehr das Ziel „die Entwicklung des Landkreises zu stärken“ entstehen. Dies steht gleichbedeutend mit der Entwicklung des Landkreises nicht nur in wirtschaftlicher, sondern auch in kultureller Hinsicht und im Hinblick auf die Stärkung des Vereinswesens im Saale-Orla-Kreis.

 

5. Teil A) Punkt 2 Gegenstand der Förderung

Keine Änderungen.

 

 

6. Teil A) Punkt 3 Zuwendungsempfänger

Hier erfolgte die Einbindung des Satzes, dass auch Kommunen, Zweckverbände und eingetragene Vereine des Kreisgebietes antragsberechtigt sind, unter Berücksichtigung der Haushaltslage der Kreisverwaltung.

 

7. Teil A) Punkt 4 Art, Umfang und Höhe der Förderung

Es wird an dieser Stelle vorgeschlagen, dass anstatt der für Antragsteller und auch Bearbeiter nur schwer nachzuvollziehenden Staffelung (Einordnung in Gewerbe, Handwerk, usw.) und daraus resultierender Höhe der Förderung je m2, künftig ein einheitlicher Satz je m2 in der Innenfläche bzw. auf der Freifläche anzuwenden ist. Dabei soll der Fördersatz in der Innenfläche auf einen Satz von 25 € je m2 und in der Außenfläche auf 15 € je m2 vereinheitlicht werden. Die Deckelung auf eine Förderung in der Innenfläche auf max. 8 m2 soll auch künftig erhalten bleiben. Dagegen ist geplant, diese in der Freifläche von 8 auf 15 m2 anzuheben. Hintergrund ist hier, dass in der Freifläche wesentlich größere Flächen durch die Aussteller angemietet werden als in der Innenfläche. Der Unterschied der verschiedenen Förderhöhen je m2 im Innenbereich und Außenbereich begründen sich auf differierenden m2 — Preisen (Kosten je m2  innen ab 105,00 € netto und außen 34,00 € netto, ab einer Fläche von 31 m2 30,00 € netto)

 

8. Teil B) Verfahren Punkt 1 Antragsverfahren

Am Antrags- und Bewilligungsverfahren werden folgende Änderungen vorgeschlagen:

1.Entfall Nachweis Vertrag mit dem Messeunternehmen, da die Standgröße, die ersichtlich sein muss, auch aus der geforderten Rechnung hervorgeht.

2. Entfall Nachweis Existenzgründer, bzw. Erstaussteller. Hier haben die vergangenen Jahre gezeigt, dass eine Bevorzugung dieser beiden Ausstellergruppen nicht als Auswahlkriterium hinzugezogen werden musste, da ausreichend finanzielle Mittel regelmäßig zur Verfügung standen, um alle Antragsteller positiv zu bescheiden.

3. Auch künftig müssen dem Antrag beigefügt werden: Der Nachweis über die Gesamtkosten sowie die beanspruchte Fläche in Form der Rechnung sowie ein Nachweis über die Zahlung der Gesamtkosten an den Veranstalter. Eine Kopie dieser Unterlagen erscheint an dieser Stelle als ausreichend.

 

9. Teil B) Punkt 2 Bewilligungsverfahren und Auszahlung

Keine Änderungen.

 

10. Teil B) Punkt 3 Rückforderung/Prüfungsrecht

Keine Änderungen.

 


Beschlussvorschlag:

  

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die „Richtlinie zur Förderung von Ausstellern zur Saale-Orla-Schau aus dem Saale-Orla-Kreis“ in der als Anlage 2 beigefügten Fassung.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: 1.79100.57000

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

Der im Haushalt der letzten Jahre eingestellte Gesamtförderbetrag in Höhe von 3,5 T€ wurde bisher nicht überschritten. Mit der Neufassung der Richtlinie ist auch in Zukunft mit keiner Erhöhung des Fördervolumens zu rechnen.


Personelle Auswirkungen:

 

keine