Sachverhalt:
In der Kreistagssitzung am 12.10.2020 wurde die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Saale-Orla-Kreises durch die Verwaltung eingebracht und durch den Kreistag beschlossen. Dieser Beschluss wurde mit Schreiben vom 19.10.2020 durch die Rechtsaufsichtsbehörde beanstandet. Rechtswidrig ist der mit Artikel 1 Nr. 3 neu einzufügende Buchstabe e) bezüglich der monatlichen Aufwandsentschädigung des dritten ehrenamtlichen Beigeordneten.
Beanstandet wird konkret die Unterschreitung des nach § 3 Abs. 1 ThürAufEVO festgelegten Mindestanspruchs auf eine Aufwandsentschädigung von 135,52 €.
Um die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Beigeordneten gesetzeskonform festzulegen, ist der Kreistagsbeschluss Nr. 102-9/2020 vom 12.10.2020 aufzuheben.
Die Neuregelung erfolgt für alle 3 ehrenamtlichen Beigeordneten gemäß der Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürAufEVO), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Januar 2020. Die Entschädigungsregelungen für den 1. und 2. ehrenamtlichen Beigeordneten in der Hauptsatzung des Saale-Orla-Kreises, beschlossen am 09.12.2019, basierten auf der vorher gültigen Aufwandsentschädigungsverordnung und werden mit dieser Änderung angepasst.
Nach § 3 Abs. 1 ThürAufEVO beträgt die
Aufwandsentschädigung des zum ersten Stellvertreter des Landrates ernannten
ehrenamtlichen Beigeordneten bei einer Einwohnerzahl des Landkreises von bis zu
100.000 Einwohnern maximal 616,00 €. Die Aufwandsentschädigung der zu weiteren Stellvertretern
des Landrates ernannten ehrenamtlichen Beigeordneten beträgt nach § 3 Abs. 2
ThürAufEVO bis zu 44 vom Hundert der Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen
kommunalen Wahlbeamten nach § 3 Abs. 1 ThürAufEVO, also maximal 271,04 €.
Gemessen an der Einwohnerzahl von rund 80.000
Einwohnern im Saale-Orla-Kreis sollen von den Höchstbeträgen nach § 3 Abs. 1
und 2 ThürAufEVO jeweils 80 % in Ansatz gebracht werden.
Hieraus ergeben sich Entschädigungen
für den ersten
ehrenamtlichen Beigeordneten in Höhe von 493,00 € und
für den
zweiten und den dritten ehrenamtlichen Beigeordneten in Höhe von 217,00 €.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt:
- Der Beschluss des Kreistages Nr. 102-9/2020 vom 12.10.2020 wird aufgehoben.
- Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Saale-Orla-Kreises in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.“
Personelle Auswirkungen:
Keine Neubesetzung der Stelle des Hauptamtlichen
Beigeordneten