Betreff
Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Saale-Orla-Kreises
Vorlage
KT/045/2020
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

In der Kreistagssitzung am 12.10.2020 wurde die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Saale-Orla-Kreises durch die Verwaltung eingebracht und durch den Kreistag beschlossen. Dieser Beschluss wurde mit Schreiben vom 19.10.2020 durch die Rechtsaufsichtsbehörde beanstandet. Rechtswidrig ist der mit Artikel 1 Nr. 3 neu einzufügende Buchstabe e) bezüglich der monatlichen Aufwandsentschädigung des dritten ehrenamtlichen Beigeordneten.

Beanstandet wird konkret die Unterschreitung des nach § 3 Abs. 1 ThürAufEVO festgelegten Mindestanspruchs auf eine Aufwandsentschädigung von 135,52 €.

Um die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Beigeordneten gesetzeskonform festzulegen, ist der Kreistagsbeschluss Nr. 102-9/2020 vom 12.10.2020 aufzuheben.

 

Die Neuregelung erfolgt für alle 3 ehrenamtlichen Beigeordneten gemäß der Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürAufEVO), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Januar 2020. Die Entschädigungsregelungen für den 1. und 2. ehrenamtlichen Beigeordneten in der Hauptsatzung des Saale-Orla-Kreises, beschlossen am 09.12.2019, basierten auf der vorher gültigen Aufwandsentschädigungsverordnung und werden mit dieser Änderung angepasst.

 

Nach § 3 Abs. 1 ThürAufEVO beträgt die Aufwandsentschädigung des zum ersten Stellvertreter des Landrates ernannten ehrenamtlichen Beigeordneten bei einer Einwohnerzahl des Landkreises von bis zu 100.000 Einwohnern maximal 616,00 €. Die Aufwandsentschädigung der zu weiteren Stellvertretern des Landrates ernannten ehrenamtlichen Beigeordneten beträgt nach § 3 Abs. 2 ThürAufEVO bis zu 44 vom Hundert der Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten nach § 3 Abs. 1 ThürAufEVO, also maximal 271,04 €.

 

Gemessen an der Einwohnerzahl von rund 80.000 Einwohnern im Saale-Orla-Kreis sollen von den Höchstbeträgen nach § 3 Abs. 1 und 2 ThürAufEVO jeweils 80 % in Ansatz gebracht werden.

Hieraus ergeben sich Entschädigungen

für den ersten ehrenamtlichen Beigeordneten in Höhe von 493,00 € und

für den zweiten und den dritten ehrenamtlichen Beigeordneten in Höhe von 217,00 €.

 

 


Beschlussvorschlag:

  

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt:

  1. Der Beschluss des Kreistages Nr. 102-9/2020 vom 12.10.2020 wird aufgehoben.
  2. Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Saale-Orla-Kreises in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: 1.00200.40000

Summe: 11.124,00 € jährlich

Bezeichnung der Haushaltsstelle: Aufwendungen f. ehrenamtliche Tätigkeit

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

 

Keine Neubesetzung der Stelle des Hauptamtlichen Beigeordneten