Sachverhalt:
Im 1984 errichteten Pößnecker Schulgebäude sind die Staatliche Grundschule „Am Rosenhügel“ und die Staatliche Regelschule“Prof. Franz Huth“ untergebracht.
Insgesamt werden im Schuljahr 2020/21 437 Schülerinnen und Schüler unterrichtet.
Im Jahr 2003 erfolgte eine grundhafte baulich Instandsetzung der gesamten Gebäudesubstanz. Im Zuge dieser Maßnahme wurde ein Glastonnendach errichtet und dadurch eine „atriumähnliche“ Situation nach Betreten des Haupteingangs geschaffen. Diese ist nicht nur architektonisch anspruchsvoll, sondern bietet auch den Schulen vielfältige Nutzungsmöglichkeiten.
Bereits seit einigen Jahren tritt bei Starkniederschlagsereignissen Wasser in das Gebäude ein. Ursache ist die offensichtlich zu klein dimensionierte Innenentwässerung des Atriumdaches (Wasserrückstau) und die zunehmend porösen Dichtungen des Glasdaches.
Beim Starkregenereignis am 13./14.06. diesen Jahres drang in bis dahin nicht gekannter Größenordnung Niederschlagswasser in das Gebäude ein und verteilte sich in drei Etagen. Mehrere Bauteile wurden dadurch teilweise stark beschädigt z.B. die abgehängten und mit Leitungen durchzogenen Unterdecken einschl. Beleuchtungskörpern, aber auch Trockenbauwände, Fußböden und Mobilar wurde in Mitleidenschaft gezogen.
Dringender Handlungsbedarf ist also gegeben.
Aus derzeitiger Sicht sind mindestens folgende Maßnahmen erforderlich:
- Neuordnung der gesamten Dachentwässerung,
- aufwendige Gerüststellung im Innenbereich,
- Austausch der Glaselemente und Dichtungen,
- Reinigung und Aufarbeitung der Stahlkonstruktion,
- Instandsetzung geschädigter Bauteile.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 350.000,- € für dringend notwendige bauliche Maßnahmen am Gebäude der Staatlichen Grund- und Regelschule Pößneck-West.“
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Bezeichnung der Haushaltsstelle:
Grund- u. Regelschule Pößneck-West, Hochbaumaßnahme |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
1.90000.06120 |
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Bemerkungen:
Die Deckung erfolgt aus der allgemeinen Stabilisierungspauschale
(1.90000.06120), welche im Verwaltungshaushalt eingenommen wurde. Diese
Mehreinnahmen erhöhen die Zuführung an den Vermögenshaushalt
(1.91610.86000/2.91610.30000) und decken damit die Kosten der Baumaßnahme.
Personelle Auswirkungen:
keine