Sachverhalt:
Der Saale-Orla-Kreis beabsichtigt in den Jahren 2020 / 2021 die Sanierung eines Teilbereiches der vorhandenen Regenwasser-Entwässerungsanlage sowie die Sanierung des Schulhort-Pausenhofs des Grundschulteils der Grund- und Regelschule Ranis.
Die Gesamtinvestition beläuft sich gemäß der Kostenberechnung der Bauplanungsgesellschaft Beierlein + Weise aus 07806 Neustadt an der Orla auf ca. 192.500 € für die gesamte Baumaß-nahme (DIN 276 KG 200 bis 700). Im HH sind hierfür 194.346 € eingestellt.
Der im Bestand vorhandene Teilbereich der
Regenwasser-Entwässerungsanlage nördlich des Gebäudes weist teilweise
gravierende Schäden auf. Infolge dieser Schäden ist ein kontrolliertes Abführen
des Niederschlagswassers nicht mehr gegeben.
Der vorhandene Regenwasser-Schacht im Bereich der Grundstücksgrenze zum
unmittelbar angrenzenden Feld östlich des Schulgeländes verfügt derzeit nicht
über geeignete Vorrichtungen, die ein Eindringen von Dreck, Schlamm oder Unrat
verhindert, was in der Vergangenheit wieder-kehrend zur Verunreinigung bis hin
zur Verstopfung der Entwässerungsanlage geführt hat.
Der gesamte Pausenhof des Schulhortes befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Sowohl die vorhandenen großformatigen Betonplatten als Oberflächenbelag als auch die vorhandene Absturzsicherung zur angrenzenden Böschung weisen diverse Beschädigungen auf. Im Bereich der beschädigten und verrutschten Betonplatten sind einige Stolperkanten vorhanden, welche eine erhebliche Unfallquelle für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule darstellen. Außerdem soll die vorhandene stark beschädigte Treppe, die vom Hortbereich der Grundschule zum Pausenhof führt, komplett erneuert werden.
Mit dieser Baumaßnahme soll auch die vorhandene Zuwegung zum Haupteingang des Schulgebäudes verbreitert werden. Der Fußweg zum Schulgebäude von der Lindenstraße, der parallel zur Zufahrt verläuft, endet derzeit noch ca. 15-20 m vor der Treppenanlage des Haupteingangs. Die Schülerinnen und Schüler müssen in diesem Bereich auf die vorhandene Zufahrt ausweichen, was ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt.
Die Investition bzgl. der Grund- und Regelschule Ranis ist sowohl aufgrund diverser sicherheits-gefährdender Belange als auch zur Wiederherstellung einer funktionierenden Entwässerung und Beseitigung der vorhandenen baulichen Mängel erforderlich.
Beschlussvorschlag:
„Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die in § 10 Abs. 3 ThürGemHV genannten und im Ausschuss vorgestellten Unterlagen zur Kenntnis und bewilligt die Durchführung der Maßnahme – Staatliche Grund- und Regelschule Ranis – Sanierung Abwasser / Pausenhof Hort inkl. Oberflächenentwässerung.“
Personelle Auswirkungen:
Keine