Sachverhalt:
Auf dem Grundstück in Hirschberg, Marktstraße 1, Flur 2, Flurst. 114/1 steht ein mehrstöckiges Eckgebäude, welches von der Marktstraße und der Karl-Liebknecht-Straße tangiert wird.
Auf Grund jahrelangen Leerstandes sowie Untätigkeit ständig wechselnder Eigentümer
musste hinsichtlich der zwischenzeitlich baufälligen Liegenschaft im Jahr 2016 ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet werden.
Zunächst mussten nach Sicherung des Grundstückes mittels Bauzaun zur Marktstraße hin
Sicherungsarbeiten im Dachbereich im Rahmen der Ersatzvornahme durchgeführt werden.
Am 18.07. 2018 ging das Grundstück an eine Bauherrengemeinschaft über, welche auch ein Sanierungs- und Nutzungskonzept vorlegten. Das Gebäude sollte abgerissen werden und auf dem Gelände ein Neubau entstehen.
Im Weiteren wurde das Eigentum allein auf eine Person der Bauherrengemeinschaft übertragen, welche jedoch aus gesundheitlichen Gründen das Eigentum am Grundstück gemäß § 928 BGB am 30.01.2020 durch Verzicht aufgegeben hat.
Daraufhin wandte sich die untere Bauaufsichtsbehörde zunächst an den Freistaat Thüringen, welcher mit Schreiben vom 24.02.2020 mitteilte, dass die Prüfung bezüglich Gebrauch des Aneignungsrechts nach § 928 BGB noch nicht abgeschlossen sei.
Nach Anhörung des im Grundbuch historisch eingetragenen Eigentümers und Beauftragung eines Ingenieurbüros zur statischen Einschätzung des zwischenzeitlich akut baufälligen Gebäudes erfolgte keinerlei Reaktion des Eigentümers.
Da durch den beauftragten Statiker eine nur zeitlich begrenzte Standsicherheit, insbesondere verursacht durch den Einsturz von tragenden und aussteifenden Bauteilen wie der Decken sämtlicher Obergeschosse und des zusammengebrochenen Treppenhauses sowie dem weiteren Eindringen von Nässe, bescheinigt wurde, erging mit Datum vom 13.05.2020 die Abbruchverfügung mit Androhung der Ersatzvornahme gegen den im Grundbuch historisch eingetragenen Eigentümer.
Die beeinträchtigte Standsicherheit des Gebäudes ist bereits an der Ecke Marktstraße/Karl-Liebknecht-Straße in Form von vertikalen Rissen von 2 bis 3 cm, die sich über beide Geschosse erstrecken, augenscheinlich erkennbar.
Das Gebäude ist einsturzgefährdet, zwei öffentliche Verkehrsflächen sind beeinträchtigt, so dass ein weiteres Zuwarten aus Sicht der unteren Bauaufsichtsbehörde nicht mehr zu verantworten ist.
Die Abbruchverfügung ist mittlerweile bestandskräftig, so dass die Ersatzvornahme entsprechend des durch die untere Bauaufsichtsbehörde beauftragten Leistungsverzeichnisses zeitnah erfolgen kann.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 200.000,00 € in der Haushaltsstelle 1.61300.57100 für die Durchführung einer Ersatzvornahme in der Stadt Hirschberg, Marktstraße 1.“
Personelle Auswirkungen:
keine