Sachverhalt:
Am 10.September findet der erste deutschlandweite sog. „Warntag“ statt. An diesem Tag sollen flächendeckend die Systeme zur Alarmierung und Warnung der Bevölkerung getestet werden. Insbesondere Sirenen wurden nach Ende des kalten Krieges in vielen Regionen demontiert, diese sind aber eines der wenigen Systeme, mit denen man relativ breit und wirksam Bürger vor möglichen Gefahren warnen kann. Die Feuerwehrsirenen im Saale-Orla-Kreis sind größtenteils technisch nicht in der Lage, die Warntöne für die Bevölkerung abzugeben. Hierdurch entsteht ein falsches Sicherheitsgefühl bei der Bevölkerung, denn eine umfassende Warnung ist in manchen Teilen des Landkreises schlichtweg nicht möglich. Insbesondere auch bei Gefahrensituationen vor Ort (z.B. Austritt von Gefahrstoffen) ist eine Warnung der Bevölkerung dringend geboten. Laut Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz sind die Landkreise, kreisfreien Städte und das Land Aufgabenträger im Katastrophenschutz. Durch die Erstellung und Umsetzung eines geeigneten, zeitgemäßen und ausfallsicheren Konzeptes zur Bevölkerungswarnung kommt der Saale-Orla-Kreis dieser Aufgabe nach. Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollten dabei schon vorhandene Systeme, wie z.B. Sirenen der Feuerwehr, mit genutzt werden. Zu den dafür möglicherweise entstehenden Kosten sollte das Land als weiterer Aufgabenträger des Katastrophenschutzes sinnvollerweise eine Förderung geben. Darüber sollen Gespräche mit dem zuständigen Ministerium geführt werden.
Beschlussvorschlag:
„Der Landrat wird beauftragt:
1.
als
einer der Aufgabenträger des Katastrophenschutzes i.S.d. § 2 Abs.1 Nr.4 des
ThürBKG (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes) eine umfassende
Neukonzeption zur Warnung der Bevölkerung in Katastrophenfällen im
Saale-Orla-Kreis zu erstellen. Diese soll mit einer Umsetzungsstrategie bis zum
31.01.2021 dem Kreistag vorgelegt werden.
2.
in Gespräche mit den Kommunen im Landkreis zu
treten, inwiefern vorhandene Warnsysteme wie z.B. Sirenen der Feuerwehr hierfür
technisch aufgerüstet werden können, und Vereinbarungen mit den Kommunen zur
Nutzung ebendieser Warnsysteme im Katastrophenfall zu treffen.
3.
die
finanziellen Mittel zur Umsetzung des Konzeptes und eventuelle
Fördermöglichkeiten zu ermitteln und in geeigneter Weise in die mittelfristige
Finanzplanung des Kreises zu integrieren und eine Einordnung in die
Haushaltsplanung vorzunehmen.“