Betreff
Antrag der CDU-Fraktion zur Beauftragung des Landrates mit der Erstellung eines Konzepts zur erweiterten Bevölkerungswarnung im Saale-Orla-Kreis
Vorlage
AN/033/2020
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Am 10.September findet der erste deutschlandweite sog. „Warntag“ statt. An diesem Tag sollen flächendeckend die Systeme zur Alarmierung und Warnung der Bevölkerung getestet werden. Insbesondere Sirenen wurden nach Ende des kalten Krieges in vielen Regionen demontiert, diese sind aber eines der wenigen Systeme, mit denen man relativ breit und wirksam Bürger vor möglichen Gefahren warnen kann. Die Feuerwehrsirenen im Saale-Orla-Kreis sind größtenteils technisch nicht in der Lage, die Warntöne für die Bevölkerung abzugeben. Hierdurch entsteht ein falsches Sicherheitsgefühl bei der Bevölkerung, denn eine umfassende Warnung ist in manchen Teilen des Landkreises schlichtweg nicht möglich. Insbesondere auch bei Gefahrensituationen vor Ort (z.B. Austritt von Gefahrstoffen) ist eine Warnung der Bevölkerung dringend geboten. Laut Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz sind die Landkreise, kreisfreien Städte und das Land Aufgabenträger im Katastrophenschutz. Durch die Erstellung und Umsetzung eines geeigneten, zeitgemäßen und ausfallsicheren Konzeptes zur Bevölkerungswarnung kommt der Saale-Orla-Kreis dieser Aufgabe nach. Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollten dabei schon vorhandene Systeme, wie z.B. Sirenen der Feuerwehr, mit genutzt werden. Zu den dafür möglicherweise entstehenden Kosten sollte das Land als weiterer Aufgabenträger des Katastrophenschutzes  sinnvollerweise eine Förderung geben. Darüber sollen Gespräche mit dem zuständigen Ministerium geführt werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

„Der Landrat wird beauftragt:

1.      als einer der Aufgabenträger des Katastrophenschutzes i.S.d. § 2 Abs.1 Nr.4 des ThürBKG (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes) eine umfassende Neukonzeption zur Warnung der Bevölkerung in Katastrophenfällen im Saale-Orla-Kreis zu erstellen. Diese soll mit einer Umsetzungsstrategie bis zum 31.01.2021 dem Kreistag vorgelegt werden.

2.       in Gespräche mit den Kommunen im Landkreis zu treten, inwiefern vorhandene Warnsysteme wie z.B. Sirenen der Feuerwehr hierfür technisch aufgerüstet werden können, und Vereinbarungen mit den Kommunen zur Nutzung ebendieser Warnsysteme im Katastrophenfall zu treffen.

3.      die finanziellen Mittel zur Umsetzung des Konzeptes und eventuelle Fördermöglichkeiten zu ermitteln und in geeigneter Weise in die mittelfristige Finanzplanung des Kreises zu integrieren und eine Einordnung in die Haushaltsplanung vorzunehmen.“