Betreff
Zweckvereinbarung über die Nutzung der Leitstelle Gera
Vorlage
KT/037/2020
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Bereits mit dem grundlegenden Beschluss zum Beitritt zum Rettungsdienstzweckverband Ostthüringen und der Übertragung der Durchführung der Aufgabe der Leitstelle von Saalfeld nach Gera vom 10.12.2018 hat der Kreistag den Landrat beauftragt, mit der Stadt Gera einen Geschäftsbesorgungsvertrag für die Aufgaben im Brandschutz, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes abzuschließen.

 

Die Stadt Gera hat die Gelegenheit des Dazukommens des Saale-Orla-Kreises genutzt, um ihre überarbeitungsbedürftigen Verträge mit allen weiteren Nutzern anzupassen.

Im Zuge dessen wurde angeboten, anstatt mit allen Nutzern Einzelverträge gleichen Inhaltes zu schließen, alle Nutzungsverhältnisse in einer einzigen gemeinsamen Vereinbarung zu bündeln. Da dagegen von keiner Seite Einwände erhoben wurden, wurde der nunmehr vorgelegte Vertragstext von allen Teilnehmern gemeinsam entwickelt.

Dem Gehalt nach handelt es sich trotz der Bezeichnung als Zweckvereinbarung um eine Übertragung des Geschäftes des Betriebes einer Leitstelle. Die Übertragung der Aufgabe an sich erfolgt nicht. Aufgrund dessen ist auch eine Genehmigung durch das Landesverwaltungsamt nicht erforderlich, zum Wirksamwerden genügt die Beschlussfassung durch den Kreistag.

 

Mit dem Abschluss der Zweckvereinbarung wird der Saale-Orla-Kreis Vertragspartner.

Die Kostenverteilung zwischen den Landkreisen Altenburger Land, Greiz, Saale-Orla-Kreis und der Stadt Gera soll künftig entsprechend dem Verhältnis ihrer Einwohner erfolgen. Vorab trägt der Rettungsdienstzweckverband Ostthüringen einstweilen bis auf weiteres bereits allein 69% der abrechenbaren Leitstellenkosten.

 

Der Rettungsdienstzweckverband hat der Vereinbarung bereits in seiner Verbandsversammlung am 24. Februar 2020 zugestimmt.

Auch der Kreistag des Landkreises Altenburger Land und der Stadtrat der Stadt Gera haben am 24. Juni bzw. am 9. Juli der Vereinbarung jeweils einstimmig zugestimmt.

 

Hingewiesen werden muss darauf, dass im Falle des Nichtbeschlusses oder des Beschlusses von Änderungen umfangreiche Nachverhandlungen mit den Partnern sowie erneute Gremienbeschlüsse bei alle Partnern erforderlich wären.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die mit der Stadt Gera, dem Landkreis Altenburger Land, dem Landkreis Greiz und dem Rettungsdienstzweckverband Ostthüringen verhandelte Zweckvereinbarung über die Nutzung der Leitstelle Gera.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr: 2021

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: 1.16000.67200

Summe: 100000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle:     

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

Zu zahlen ist ein Betrag, der sich ermittelt aus einem einwohnerbezogenen Schlüssel aus

31 % der Gesamtkosten der Leitstelle.


Personelle Auswirkungen:

 

keine