Betreff
Antrag der CDU-Fraktion - Ländlichen Raum stärken - Kommunalen Finanzausgleich in Thüringen reformieren
Vorlage
AN/031/2020
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Nach Art. 93 Abs. 1 S. 1 Thürin ger Landesverfassung ist das Land verpflichtet, den kommunalen Trägern der Selbstverwaltung eine aufgabengerechte Finanzausstattung zu gewähren. Die allgemeine Finanzgarantie umfasst nicht nur die finanzielle Mindestausstattung, sondern die Pflicht zur angemessenen Finanzausstattung, damit übertragene, pflichtige und auch freiwillige Aufgaben wahrgenommen werden können. Die aktuelle Ausgestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs wird dieser Verpflichtung gegenwärtig nicht in vollem Umfang gerecht. Der Thüringer Landtag und die Thüringer Landesregierung stehen in Gesprächen zu einer Reform des Kommunalen Finanzausgleichs.

Der Kreistag beauftragt den Landrat, die Interessen des Landkreises in diesen Verhandlungen insofern zu vertreten und zu verhindern, dass es nach fünf steuerstarken Jahren zu unverhältnismäßig sinkenden Zuweisungen kommt.


Beschlussvorschlag:

 

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt:

 

  1. Der Kreistag stellt fest, dass der Landkreis im Rahmen des Thüringer Finanzausgleichs-

gesetzes unterfinanziert ist, weshalb dieser unverzüglich angepasst werden muss.

 

  1. Der Landrat wird beauftragt, gegenüber der Thüringer Landesregierung und dem

Thüringer Landtag eine Reform des kommunalen Finanzausgleichs zur Besserstellung des ländlichen Raumes zu fordern.

 

  1. Der Landrat informiert den Kreistag zu jeder Kreistagssitzung über den aktuellen Stand seiner diesbezüglichen Initiativen.“