Betreff
Antrag auf Fortschreibung des Schulnetzplanes
Vorlage
AN/030/2020
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Der aktuelle Schulnetzplan muss fortgeschrieben werden, da er mit dem Schuljahr 2019/2020 ausläuft. Das neue Schulgesetz in der Gültigkeit vom 01. August 2020 bis zum 31. August 2021 regelt in § 41, dass Schulnetzpläne in der Regel alle fünf Jahre aufgestellt und fortgeschrieben werden. Bedenkt man, dass seit der Aufstellung des aktuellen Schulnetzplanes bereits 9 Jahre (!) vergangen sind, ist die Fortschreibung mehr als überfällig.

Der derzeitige Schulnetzplan gibt wichtige aktuell notwendige Bau- oder Sanierungsmaßnahmen nicht an, z.B. Erweiterungsbau Regelschule Johann Wolfgang von Goethe in Schleiz, Sanierung Grundschule Blankenstein, Neubau Grundschule Wurzbach oder Neubau bzw. Sanierung Grundschule Pößneck, Rosa-Luxemburg-Straße.

Auch entsprechen viele Zahlen z.B. zu Schülern und zur Anzahl von Räumen nicht mehr der Realität.

Schulkonzepte bzw. Bildungsangebote der Schulen, an denen sich Eltern und Schüler orientieren könnten, werden nicht oder nur in einem nicht ausreichendem  Maße dargestellt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge beschließen:

„Der Landrat wird beauftragt, bis zum Ende dieses Jahres  die  Fortschreibung des Schulnetzplanes dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Aufstellung des Schulnetzplanes ist das neue Schulgesetz in der Gültigkeit vom 01. August 2020 bis zum 31. August 2021 zugrunde zu legen.“