Sachverhalt:
Der
aktuelle Schulnetzplan muss fortgeschrieben werden, da er mit dem Schuljahr
2019/2020 ausläuft. Das neue Schulgesetz in der Gültigkeit vom 01. August 2020
bis zum 31. August 2021 regelt in § 41, dass Schulnetzpläne in der Regel alle
fünf Jahre aufgestellt und fortgeschrieben werden. Bedenkt man, dass seit der
Aufstellung des aktuellen Schulnetzplanes bereits 9 Jahre (!) vergangen sind,
ist die Fortschreibung mehr als überfällig.
Der
derzeitige Schulnetzplan gibt wichtige aktuell notwendige Bau- oder Sanierungsmaßnahmen
nicht an, z.B. Erweiterungsbau Regelschule Johann Wolfgang von Goethe in
Schleiz, Sanierung Grundschule Blankenstein, Neubau Grundschule Wurzbach oder
Neubau bzw. Sanierung Grundschule Pößneck, Rosa-Luxemburg-Straße.
Auch
entsprechen viele Zahlen z.B. zu Schülern und zur Anzahl von Räumen nicht mehr
der Realität.
Schulkonzepte
bzw. Bildungsangebote der Schulen, an denen sich Eltern und Schüler orientieren
könnten, werden nicht oder nur in einem nicht ausreichendem Maße dargestellt.
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag möge beschließen:
„Der
Landrat wird beauftragt, bis zum Ende dieses Jahres die
Fortschreibung des Schulnetzplanes dem Kreistag zur Beschlussfassung
vorzulegen. Der Aufstellung des Schulnetzplanes ist das neue Schulgesetz in der
Gültigkeit vom 01. August 2020 bis zum 31. August 2021 zugrunde zu legen.“