Betreff
Wiederherstellung der Sicherheitseinrichtungen am Radweg Burgk-Walsburg
Vorlage
AN/029/2020
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Auf einem ca. 700 m langen Teilstück des Radfernweges Saale-Radwanderweg zwischen Budebach und  Burgk wurde das Sicherheitsgeländer zur Saale hin entfernt. 

Nach Darstellung von Herrn Siegmund (Fachdienst 15, Wirtschaft, Kultur, Tourismus) in der Sitzung des Kreistages vom 25.05.2020 wurden die Querriegel im Vorfeld von dringenden Forstarbeiten vom Landkreis abmontieren lassen, um erwartbare Schäden zu minimieren. Dass es am Ende so extrem aussah (wie mit Fotos der UBV-Fraktion bereits dokumentiert –Anmerkung Verfasser), hatte man nicht erwartet. Dann seien auch alle Pfähle entfernt worden.

Es wäre eine entsprechende Beschilderung entsprechend der STVO, wo es steil wird, angebracht worden. An einigen  Stellen sind auch die von Landstraßen her bekannten schwarz- weißen Leitpfosten angebracht worden. Herr Siegmund begründet die Nichtwiederherstellung des Sicherheitsgeländers aus seiner Sicht mit dem Thüringer Radwegeverkehrskonzept. Bei touristischen Radrouten, die auf  ländlichen Wegen oder auf Waldwegen verlaufen, müsse mit den hier typischen Gefahren gerechnet werden.

„Momentan ist dieser Weg gut befahrbar, für Radfahrer, wanderbar ist er sowieso“, stellt Herr Siegmund fest. Außerdem ist er der Meinung, dass ein Radfahrer mit normaler Vorsicht da nicht verunfallen dürfte.

Ehemals habe man das Geländer bauen lassen, weil wegen der Hanglage im psychischen und physischen Bereich ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis besteht.

 

Entgegen der Annahme von Herrn Siegmund, dass es keine Pflicht zur Herstellung des Sicherheitsgeländers zum Schutz vor Abstürzen am Steilhang zur Saale im benannten Abschnitt des Saale-Radweges gibt, regeln das „Thüringer Radverkehrskonzept für den Freistaat Thüringen“ von 2008 und auch das „Radverkehrskonzept 2.0 für den Freistaat Thüringen“ den Sachverhalt sehr eindeutig.

Beide Konzepte verlangen für Radfernwege, wozu auch der Saale-Radwanderweg gehört, dass die sichere Befahrbarkeit der ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) entsprechen muss.

 

In diesen Empfehlungen heißt es im fünften Anstrich im „Punkt 11.1.11 Sicherung gegen Absturz und Abkommen vom Weg“:

 „Eine seitliche  Sicherung ist überall dort vorzusehen, wo das Abkommen vom Weg erhebliche Gefahren für den Radverkehr mit sich bringt. Dies ist in der Regel unter folgenden Umständen anzunehmen:

  • Führung entlang einer abfallenden steilen Böschung mit einer Neigung › 1 : 3 und einer Höhe von mehr als 3,00 m bis zur Grabensohle, wenn die Schulter weniger als 2,00 m vom Wegrand entfernt ist. …“

 

Diese Umstände sind am betreffenden ca. 700 m langen Abschnitt des Radweges über Maßen erfüllt.

Auch die Art und Weise möglicher Sicherungsmaßnahmen ist im Punkt 11.1.11 beschrieben.

 

Quellen:

-       Radverkehrskonzept für den Freistaat Thüringen von 2008

-       Radverkehrskonzept 2.0 für den Freistaat Thüringen

(https://www.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload1760.pdf)

-       Empfehlungen für Radverkehrsanlagen : ERA

(FGSV-Verlag, ISBN 9783941790636)

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

„Der Kreistag möge beschließen:

 

1.    Der Landrat wird beauftragt, die auf einem ca. 700 m langen Teilstück des Radfernweges Saale-Radwanderweg zwischen Budebach und  Burgk entfernten Sicherheitseinrichtungen wieder anbringen zu lassen.

 

2.    Bis zur Wiederherstellung des Ausgangszustandes sind die Gefahrenstellen durch eingeschränkte Nutzung zu sichern oder der Radweg ist zu sperren.

 

3.    Die Kosten sind dem Verursacher für die Beseitigung der Sicherheitseinrichtungen in Rechnung zu stellen.“