Sachverhalt:
Der Unterzeichner hat im Zuge der Haushaltsberatungen des Kreistages des Saale-Orla-
Kreises für das Haushaltsjahr 2020 zu einer übergebenen Übersicht zum
Verwaltungshaushalt des Haushaltsplanes für den Einzelplan 4, Bereich "Asyl", mit einem
Fehlbetrag (Zuschussbedarf) i. H. v. insgesamt 806.000,00 € im Monat Mai 2020 Anfragen an
den Landrat übergeben. Diese Anfragen wurden vom Landrat mit Schreiben vom 03. Juni
2020 beantwortet. Allerdings ist die Antwort zu den Aufwendungen des Saale-Orla-Kreises
für eine "Stabsstelle Ausländerwesen/ Integration" nicht zielführend, da sie auf ein hier
bestehendes Einsparpotential nicht eingeht. Darüber hinaus wurde auch nicht auf einen
Ausgleich des bestehenden Zuschussbedarfes im Einzelplan 4, Bereich "Asyl", des
Verwaltungshaushaltes für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 eingegangen. Aufgrund der
angespannten Haushaltslage des Saale-Orla-Kreises, die sich aufgrund finanzieller
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Landkreis selbst und seine kreisangehörigen
Gemeinden und Städte unter Umständen noch verschärfen kann, ist es erforderlich, die
bestehenden Fehlbeträge bei Leistungen des Saale-Orla-Kreises nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Zuge der Auftragsverwaltung für den Freistaat
Thüringen umgehend durch den Freistaat Thüringen selbst ausgleichen zu lassen bzw. die
Gründe zu erfassen, die zur Entstehung der Fehlbeträge führten. Verantwortliche hierfür
sind dann gegebenenfalls zum Schadenersatz heranzuziehen. Aufgrund zurückgegangener
Asylbewerberzahlen im Saale-Orla-Kreis sollte auch die personalkostenintensive "Stabsstelle
Ausländerwesen/ Integration" aufgelöst und Personalkosten hierfür eingespart werden.
Zur Abwendung von finanziellen Schäden für den Saale-Orla-Kreis wird daher nach § 8 der
Geschäftsordnung für den Kreistag des Saale-Orla-Kreises beantragt, dass der Kreistag
o.g. Beschluss fassen möge.
Beschlussvorschlag:
1. In Vollzug der Haushaltssatzung des Saale-Orla-Kreises für das Haushaltsjahr
2020 wird der Landrat beauftragt, beim Freistaat Thüringen einen bei Leistungen
des Saale-Orla-Kreises nach dem AsylbLG im Einzelplan 4 des
Verwaltungshaushaltes des Haushaltsplanes als Anlage zu seiner Haushaltssatzung
ausgewiesenen Zuschussbedarf für die Haushaltsjahre 2018 i. H. v. 115.550,00 € und 2019
i. H. v. 57.100,00 € unverzüglich einzufordern und dem Kreistag hierüber fortlaufend
in Schriftform zu unterrichten.
2. Die personalkostenintensive "Stabsstelle Ausländerwesen/ Integration" wird
aufgelöst. Eingesparte Personalkosten hierfür werden der allgemeinen Rücklage mit
Zweckbindung für Investitionen in die medizinische Infrastruktur im Landkreis zugeführt.
Mit freundlichen