Sachverhalt:
Laut § 26 Abs. 2 Nr. 7 und 8 in Verbindung mit § 62 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S.41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.11.2008 (GVBl. S. 381), hat der Kreistag über den Finanzplan einen separaten Beschluss zu fassen.
Dem Finanzplan liegt das in Anlage 2 beigefügte Investitionsprogramm zu Grunde.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt den Finanzplan für die Jahre 2009 bis 2013 gemäß der als Anlage 1 der Beschlussvorlage beigefügten Fassung.“
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Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
Keine