Betreff
Erstellung einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter bei dem Verwaltungsgericht Gera
Vorlage
KT/028/2020
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richter der allgemeinen Kammern bei den Verwaltungsgerichten im Freistaat Thüringen endet mit Ablauf des 9. Novembers 2020. Daher muss die Wahl der künftigen ehrenamtlichen Richter vorbereitet werden. Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist es gemäß § 28 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter aufzustellen. Auf der Grundlage dieser Vorschlagsliste wählt der bei den Verwaltungsgerichten zu bestellende Wahlausschuss die erforderliche Zahl der ehrenamtlichen Richter (§ 29 Absatz 1 VwGO).

 

Die für jedes Verwaltungsgericht erforderliche Zahl der ehrenamtlichen Richter wird gemäß § 27 VwGO durch dessen Präsidenten so bestimmt, dass voraussichtlich jeder zu höchstens 12 Sitzungen im Jahr herangezogen wird. Danach sind für das Verwaltungsgericht Gera 60 ehrenamtliche Richter erforderlich. Für die Vorschlagslisten der Landkreise und kreisfreien Städte sind gemäß § 28 Sätze 2 und 3 VwGO allerdings die doppelte Anzahl Wahlvorschläge erforderlich; dem Verwaltungsgericht Gera, dessen Bezirk der Saale-Orla-Kreis angehört, sind mithin 120 Wahlvorschläge zu unterbreiten. Da dem Bezirk des Verwaltungsgerichtes Gera neben dem Saale-Orla-Kreis auch die Landkreise Altenburger Land, Greiz, Saale-Holzland-Kreis und Saalfeld-Rudolstadt sowie die kreisfreien Städte Gera und Jena angehören, entfallen nach dem Verteilerschlüssel entsprechend der Einwohnerzahl auf den Saale-Orla-Kreis 15 einzureichende Vorschläge.

 

Gemäß § 28 Satz 4 VwGO hat die Entscheidung über die Aufnahme in die Vorschlagsliste die jeweilige Vertretungskörperschaft, vorliegend der Kreistag des Saale-Orla-Kreises zu treffen; für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistages, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich. Die Entscheidung erfolgt durch Beschluss, der für jede einzelne Person gesondert zu fassen ist. Die Vorschlagsliste soll außer dem Namen noch den Geburtsnamen, den Vornamen, den Geburtsort, die Wohnanschrift, den Geburtstag und den Beruf des Vorgeschlagenen enthalten. Die Vorschlagsliste soll zusammen mit der Niederschrift über die Beschlussfassung bis zum 1. August 2020 dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Gera vorliegen.

 

Die dem Beschlussvorschlag beigefügte Bewerberliste kann, da eine Ausschlussfrist für die Einreichung von Bewerbungen nicht besteht, bis zur Sitzung des Kreistages um weitere Personen ergänzt werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

  

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises möge aus der dieser Beschlussvorlage beigefügten Bewerberliste 15 Personen per Einzelbeschluss bestimmen, die in die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter bei dem Verwaltungsgericht Gera aufzunehmen sind.“

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

 

keine