Sachverhalt:
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richter der
allgemeinen Kammern bei den Verwaltungsgerichten im Freistaat Thüringen endet
mit Ablauf des 9. Novembers 2020. Daher muss die Wahl der künftigen
ehrenamtlichen Richter vorbereitet werden. Aufgabe der Landkreise und
kreisfreien Städte ist es gemäß § 28 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO),
in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter
aufzustellen. Auf der Grundlage dieser Vorschlagsliste wählt der bei den
Verwaltungsgerichten zu bestellende Wahlausschuss die erforderliche Zahl der
ehrenamtlichen Richter (§ 29 Absatz 1 VwGO).
Die für jedes Verwaltungsgericht
erforderliche Zahl der ehrenamtlichen Richter wird gemäß § 27 VwGO durch dessen
Präsidenten so bestimmt, dass voraussichtlich jeder zu höchstens 12 Sitzungen
im Jahr herangezogen wird. Danach sind für das Verwaltungsgericht Gera 60
ehrenamtliche Richter erforderlich. Für die Vorschlagslisten der Landkreise und
kreisfreien Städte sind gemäß § 28 Sätze 2 und 3 VwGO allerdings die doppelte
Anzahl Wahlvorschläge erforderlich; dem Verwaltungsgericht Gera, dessen Bezirk
der Saale-Orla-Kreis angehört, sind mithin 120 Wahlvorschläge zu unterbreiten.
Da dem Bezirk des Verwaltungsgerichtes Gera neben dem Saale-Orla-Kreis auch die
Landkreise Altenburger Land, Greiz, Saale-Holzland-Kreis und
Saalfeld-Rudolstadt sowie die kreisfreien Städte Gera und Jena angehören,
entfallen nach dem Verteilerschlüssel entsprechend der Einwohnerzahl auf den
Saale-Orla-Kreis 15 einzureichende Vorschläge.
Gemäß § 28 Satz 4 VwGO hat die Entscheidung
über die Aufnahme in die Vorschlagsliste die jeweilige Vertretungskörperschaft,
vorliegend der Kreistag des Saale-Orla-Kreises zu treffen; für die Aufnahme in
die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des
Kreistages, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl
erforderlich. Die Entscheidung erfolgt durch Beschluss, der für jede einzelne
Person gesondert zu fassen ist. Die Vorschlagsliste soll außer dem Namen noch
den Geburtsnamen, den Vornamen, den Geburtsort, die Wohnanschrift, den
Geburtstag und den Beruf des Vorgeschlagenen enthalten. Die Vorschlagsliste
soll zusammen mit der Niederschrift über die Beschlussfassung bis zum 1. August
2020 dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Gera vorliegen.
Die dem Beschlussvorschlag beigefügte
Bewerberliste kann, da eine Ausschlussfrist für die Einreichung von Bewerbungen
nicht besteht, bis zur Sitzung des Kreistages um weitere Personen ergänzt
werden.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises möge aus
der dieser Beschlussvorlage beigefügten Bewerberliste 15 Personen per
Einzelbeschluss bestimmen, die in die Vorschlagsliste für die Wahl der
ehrenamtlichen Richter bei dem Verwaltungsgericht Gera aufzunehmen sind.“
Personelle Auswirkungen:
keine