Betreff
Antrag der UBV-Fraktion auf Fortschreibung des Schulnetzplanes
Vorlage
AN/023/2020
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Der aktuelle Schulnetzplan muss fortgeschrieben werden, da er mit dem Schuljahr 2019/2020 ausläuft und das Thüringer Schulgesetz einen entsprechenden Beschluss vorschreibt. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass ohne konkrete Einzugsbereiche (Schulbezirke) von Schulen, Planungen zum Vorhalten von Unterrichtsräumen (Bedarf an Schulen), von notwendigen Schulinvestitionen oder des Schülerverkehrs nur sehr schwer möglich sind. Schulen kamen so an ihre Kapazitätsgrenze, wie z.B. die Regelschulen in Schleiz und Pößneck.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge beschließen:

 

„Der Landrat wird beauftragt, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2020/2021 die  Fortschreibung des Schulnetzplanes dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen. Bei der Aufstellung des Schulnetzplanes ist für jede staatliche Grund- und Regelschule entsprechend § 14 Thüringer Schulgesetz der Schulbezirk festzulegen.

Bei der Festlegung der Schulbezirke sind die Entwicklung der Schülerzahlen, die Kapazitäten der Schulen und der Schülertransport zu berücksichtigen.

 

Vor der Beschlussfassung im Kreistag sind schriftliche Stellungnahmen der Schulkonferenzen einzuholen.“