Sachverhalt:
Der
aktuelle Schulnetzplan muss fortgeschrieben werden, da er mit dem Schuljahr
2019/2020 ausläuft und das Thüringer Schulgesetz einen entsprechenden Beschluss
vorschreibt. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass ohne konkrete
Einzugsbereiche (Schulbezirke) von Schulen, Planungen zum Vorhalten von
Unterrichtsräumen (Bedarf an Schulen), von notwendigen Schulinvestitionen oder
des Schülerverkehrs nur sehr schwer möglich sind. Schulen kamen so an ihre
Kapazitätsgrenze, wie z.B. die Regelschulen in Schleiz und Pößneck.
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag möge beschließen:
„Der
Landrat wird beauftragt, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2020/2021
die Fortschreibung des Schulnetzplanes
dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen. Bei der Aufstellung des
Schulnetzplanes ist für jede staatliche Grund- und Regelschule entsprechend §
14 Thüringer Schulgesetz der Schulbezirk festzulegen.
Bei der
Festlegung der Schulbezirke sind die Entwicklung der Schülerzahlen, die
Kapazitäten der Schulen und der Schülertransport zu berücksichtigen.
Vor der
Beschlussfassung im Kreistag sind schriftliche Stellungnahmen der
Schulkonferenzen einzuholen.“