Betreff
Antrag der UBV-Fraktion bzgl. Gerichtsverfahren zum Radweg Burgk-Walsburg
Vorlage
AN/021/2020
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Nach unserer Einsicht in die Prozessakten konnten wir feststellen, dass die Schadenssumme vom Sachverständigen im selbstständigen Beweisverfahren des Gerichts niedriger eingeschätzt wird, als es die Planungen für die Reparatur durch das Ingenieurbüro Prof. Dr.-Ing. H. Bechert + Partner vorsahen. Die Planungen beruhten auf dem geotechnischen Gutachten der GLU Gesellschaft für Geotechnik, Landschafts- und Umweltplanung mbH, Saalbahnhofstraße 27, 07743 Jena, vom 08.12.2014. Das Gutachten basiert auf 14 Rammkernbohrungen, 2 Handschürfen und 11 Laboruntersuchungen. Diese belegen eindeutig den Reparaturaufwand. Dies geht so nicht aus dem selbstständigen Beweisverfahren des Gerichts hervor.

Auch ist festzustellen, dass das Ergebnis der Ausschreibung, die jedoch aufgehoben werden musste, noch höhere Kosten auswies.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge beschließen:

 

Der Landrat wird beauftragt, umgehend dem Landgericht Gera im Zusammenhang mit der Klage wegen der Schäden am Radweg Burgk-Walsburg den gesamten Vorgang des Reparaturversuchs der Schäden am Radweg auf der Grundlage der Planungsunterlagen des Ingenieurbüros Prof. Dr.-Ing. H. Bechert + Partner,  einschließlich dem geotechnischen Gutachten der GLU Gesellschaft für Geotechnik, Landschafts- und Umweltplanung mbH, Saalbahnhofstraße 27, 07743 Jena, detailliert mit entsprechenden Unterlagen darzulegen, um den möglichen Kostenumfang einer fachgerechten Reparatur aufzuzeigen.