Sachverhalt:
Nach
unserer Einsicht in die Prozessakten konnten wir feststellen, dass die
Schadenssumme vom Sachverständigen im selbstständigen Beweisverfahren des
Gerichts niedriger eingeschätzt wird, als es die Planungen für die Reparatur
durch das Ingenieurbüro Prof. Dr.-Ing. H. Bechert + Partner vorsahen. Die
Planungen beruhten auf dem geotechnischen Gutachten der GLU Gesellschaft für
Geotechnik, Landschafts- und Umweltplanung mbH, Saalbahnhofstraße 27, 07743
Jena, vom 08.12.2014. Das Gutachten basiert auf 14 Rammkernbohrungen, 2
Handschürfen und 11 Laboruntersuchungen. Diese belegen eindeutig den
Reparaturaufwand. Dies geht so nicht aus dem selbstständigen Beweisverfahren
des Gerichts hervor.
Auch ist
festzustellen, dass das Ergebnis der Ausschreibung, die jedoch aufgehoben
werden musste, noch höhere Kosten auswies.
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag möge beschließen:
Der
Landrat wird beauftragt, umgehend dem Landgericht Gera im Zusammenhang mit der
Klage wegen der Schäden am Radweg Burgk-Walsburg den gesamten Vorgang des
Reparaturversuchs der Schäden am Radweg auf der Grundlage der
Planungsunterlagen des Ingenieurbüros Prof. Dr.-Ing. H. Bechert + Partner, einschließlich dem geotechnischen Gutachten
der GLU Gesellschaft für Geotechnik, Landschafts- und Umweltplanung mbH,
Saalbahnhofstraße 27, 07743 Jena, detailliert mit entsprechenden Unterlagen
darzulegen, um den möglichen Kostenumfang einer fachgerechten Reparatur
aufzuzeigen.