Sachverhalt:
Über die 3. Förderpriorität werden zum
überwiegenden Teil selbstverwaltete Jugendräume in Gemeinden gefördert. Diese
sind unerlässlich für die gemeinwesenorientierte Jugendarbeit im ländlich
geprägten Saale-Orla-Kreis. Im Haushaltsjahr 2020 stehen dafür finanzielle
Mittel in Höhe von 5.000,00 € zur Verfügung. Die Förderung erfolgt auf der
Basis der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Maßnahmen der Jugendhilfe und über den Abschluss von Vereinbarungen nach § 77
SGB VIII.
Beschlussvorschlag:
„Der Jugendhilfeausschuss des
Saale-Orla-Kreises beschließt, dass in der 3. Förderpriorität Einrichtungen der
offenen Jugendarbeit sonstiger Träger der Jugendhilfe mit einer Gesamtzuwendung
in Höhe von 3.029,87 €, gemäß der beigefügten Anlage, im Haushaltsjahr 2020
gefördert werden.“
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
keine