Sachverhalt:
Über die 2. Förderpriorität können betreute,
offene Einrichtungen der Jugendarbeit sowie geschäftsführende Aufgaben der
Jugendverbandsarbeit durch den Landkreis gefördert werden. Dafür stehen im
Haushaltsjahr 2020 finanzielle Mittel in Höhe von 20.000,00 € zur Verfügung.
Zwei anerkannte freie Träger beantragten für ihre Einrichtungen und Dienste
insgesamt
14.100,00 €. Diese Einrichtungen und
Dienste werden als förderwürdig und
fördernotwendig betrachtet. Die Förderung erfolgt auf der Basis der Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Jugendhilfe
und über den Abschluss von Vereinbarungen nach § 77 SGB VIII.
Beschlussvorschlag:
„Der Jugendhilfeausschuss des
Saale-Orla-Kreises beschließt, dass in der 2. Förderpriorität Einrichtungen der
offenen Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit anerkannter freier Träger der
Jugendhilfe mit einer Gesamtzuwendung in Höhe von 14.100,00 €, gemäß der
beigefügten Anlage, im Haushaltsjahr 2020 gefördert werden.“
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
keine