Betreff
Förderung von Einrichtungen und Diensten anerkannter freier Träger der Jugendhilfe - 2. Förderpriorität
Vorlage
J/016/2020
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

Sachverhalt:

 

Über die 2. Förderpriorität können betreute, offene Einrichtungen der Jugendarbeit sowie geschäftsführende Aufgaben der Jugendverbandsarbeit durch den Landkreis gefördert werden. Dafür stehen im Haushaltsjahr 2020 finanzielle Mittel in Höhe von 20.000,00 € zur Verfügung. Zwei anerkannte freie Träger beantragten für ihre Einrichtungen und Dienste insgesamt

14.100,00 €. Diese Einrichtungen und Dienste  werden als förderwürdig und fördernotwendig betrachtet. Die Förderung erfolgt auf der Basis der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Jugendhilfe und über den Abschluss von Vereinbarungen nach § 77 SGB VIII.

 


Beschlussvorschlag:

 

„Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises beschließt, dass in der 2. Förderpriorität Einrichtungen der offenen Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit anerkannter freier Träger der Jugendhilfe mit einer Gesamtzuwendung in Höhe von 14.100,00 €, gemäß der beigefügten Anlage, im Haushaltsjahr 2020 gefördert werden.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr: 2020

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: 1.45140

Summe: 20.000,00 €   / beantragt 14.100,00 €

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

 

keine