Sachverhalt:
Im Saale-Orla-Kreis wird das
Landesprogramm „Familie eins99 - Solidarisches Zusammenleben der Generationen“
umgesetzt. In diesem Rahmen ist es erforderlich, entsprechende AkteurInnen zu
beteiligen. Deshalb wurde im Jahr 2018 der Planungsbeirat geschaffen. Dieser
setzt sich aus internen und externen VertreterInnen zusammen und dient der
Vernetzung. Der Planungsbeirat ist ein beschließendes Gremium. Er beschließt
insbesondere die durchzuführenden Maßnahmen im Rahmen des Landesprogrammes
„Familie eins99“. Gleichfalls erfolgen Beschlüsse im Rahmen der Armutsprävention.
Die Beschlussfassungen des
Planungsbeirates ausschließlich in den vorhandenen Gremien umzusetzen, ist
nicht möglich. Dies begründet sich in der Themenvielfalt des Landesprogramms.
Für die Arbeit im
Planungsbeirat wurde ein Vertreter des Jugendhilfeausschusses benannt, um die
dahingehende Fachexpertise vertreten zu können und an bestehende Strukturen
sowie aktuelle Entwicklungen im Jugendhilfebereich anzuknüpfen.
Zur Sicherstellung der Interessenvertretung des Jugendhilfeausschusses und der Beschlussfähigkeit ist die Benennung eines stellvertretenden Mitglieds aus den Reihen der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss benennt ein stellvertretendes Mitglied für die Mitarbeit im Planungsbeirat im Bereich Sozialplanung.
Personelle Auswirkungen:
keine