Sachverhalt:
Bei einer Öffentlichen Ausschreibung wurden 9
x Ausschreibungsunterlagen angefordert,
7 Angebote gingen rechtzeitig und
verschlossen in der Vergabestelle ein.
Die Firma Wir-bauen-aus GmbH hat ein
Nebenangebot zu ihren Hauptangebot abgegeben.
Die Auswertung der Angebote wurde vom
Arch.-Büro Wandsleb aus Neustadt an der Orla durchgeführt und ein
Vergabevorschlag erarbeitet.
Die Angebote der Firmen Erste LBR Bau GmbH
aus Mörsdorf und Steffen Walther Schleiz sind vollständig und erfüllen die
Anforderungen des LV. Das Nebenangebot der Firma
Wir-bauen-aus GmbH wird ausgeschlossen, da
sich der angebotene Minderpreis für die Ausführung der Mineralfaserdecke auf
eine anderslautende Position im LV, nämlich die
„Pos.
04.02.0062 Kabeldurchführungen“ bezieht.
Aufgrund der Ränge 2 bis 7 der Bieterliste
wurde auf die Nachforderung fehlender Unterlagen verzichtet.
Von der Firma GeTroBau Neumaier GmbH als
Bestbieter, wurden das fehlende Formblatt Verpflichtungen nach §§ 12, 15, 17
und 18 ThürVgG und entsprechend Formblatt 124 die Unterlagen zum Nachweis der
Eignung nachgefordert, welche vollständig fristgemäß vorgelegt wurden.
Ergänzend dazu, fand am 16.04.2020 ein Bietergespräch statt.
Das Angebot liegt 6,07 % unter dem 2. Bieter
und 28,06 % unter der Kostenschätzung.
Das Angebot wurde vom Büro als angemessen
gewertet.
Die Vergabe erfolgt nach Öffentlicher
Ausschreibung gemäß VOB/A § 3 (1) und dem Thüringer Vergabegesetz.
Beschlussvorschlag:
„Für die Teilsanierung der Regelschule
Oppurg, Los 06 Trockenbau /
Akustikdecken, erhält der wirtschaftlich günstigste Bieter, die Firma GeTroBau Neumaier GmbH, Forststraße 32, aus 07548 Gera, vorbehaltlich des fruchtlosen Ablaufs der Frist des
§ 19
Thüringer Vergabegesetz, den Auftrag mit einer Auftragssumme in Höhe von
116.236,11 € brutto.“
Personelle Auswirkungen:
keine