Sachverhalt:
Bei einer Öffentlichen Ausschreibung wurden 6
x Ausschreibungsunterlagen angefordert,
3 Angebote gingen rechtzeitig und
verschlossen in der Vergabestelle ein. Die Auswertung der Angebote wurde vom
Arch.-Büro Wandsleb aus Neustadt an der Orla durchgeführt und
ein Vergabevorschlag erarbeitet.
Die Angebote der Firmen Walther Schleiz und
Malermeister Niepel Pößneck sind vollständig und erfüllen die Anforderungen des
LV.
Dem Angebot der Firma Hirsch GmbH aus
München, fehlten die Formblätter 124, 214, 221 und 222. Auf Nachforderung wurde
aufgrund des Ranges verzichtet.
Von der Firma Malermeister Niepel als
Bestbieter, wurden zum Nachweis der Eignung zusätzliche Unterlagen angefordert,
welche fristgerecht vollständig übergeben wurden.
Das Angebot liegt 24,94 % unter dem 2. Bieter
und 33,23 % unter der Kostenschätzung. Aufgrund des Preisunterschiedes zwischen
1. und 2. Bieter bzw. zur Kostenschätzung, wurde die Firma Malermeister Niepel
um Aufklärung der Preise gebeten.
Mit Schreiben vom 15.04.2020 bestätigt die
Firma die Auskömmlichkeit der Einheitspreise und begründet einzelne
Preisabweichungen.
Das Angebot wurde vom Büro als angemessen
gewertet.
Die Vergabe erfolgt nach Öffentlicher Ausschreibung gemäß VOB/A § 3 (1) und dem Thüringer Vergabegesetz.
Beschlussvorschlag:
„Für
die Teilsanierung der Regelschule Oppurg, Los 11 Malerarbeiten,
erhält der wirtschaftlich günstigste Bieter, die Firma Malermeister Niepel, Bärenleite 67, aus 07381 Pößneck, vorbehaltlich des fruchtlosen Ablaufs der Frist des § 19 Thüringer Vergabegesetz, den Auftrag mit einer Auftragssumme in Höhe von 138.877,93 € brutto.“
Personelle Auswirkungen:
keine