Betreff
Verwendung zusätzliche Mittel der Investitionspauschale ThürKommHG und Förderung der medizinischen Infrastruktur
Vorlage
KT/025/2020
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Durch das zweite Gesetz zur Änderung des ThürKommHG vom 11.03.2020 werden den Landkreisen 43,58 € pro Einwohner (per 31.12.2017) als Investitionspauschale zur Verfügung gestellt. Für den Saale-Orla-Kreis ergeben sich dadurch Mehreinnahmen von 2.808.524,46 €. Nach § 6a ThürKommHG i.V.m. § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 ThürKommHG sind diese Mittel für:

 

-          Investitionen,

-          zum Eigenmittelersatz im Rahmen investiver Förderprogramme,

-          zur Schuldentilgung

 

zu verwenden.

 

Eine Übersicht der Vorschläge zur Verwendung dieser Mittel ist in der Anlage 1 unter Zuordnung der entsprechenden Haushaltsstellen beigefügt. Diese sollen als überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Ausgaben genehmigt werden und umgesetzt werden. Es handelt sich dabei um Investitionen (teilweise als Eigenmittelersatz) bzw. Anschaffungen an Schulen, Sportstätten, Kreisstraßen, im Bereich Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz sowie um 1,5 Millionen Euro für medizinische Infrastruktur (Krankenhäuser) im Saale-Orla-Kreis.

 

In Anlage 2 ist ein kurzer Überblick über die Untersetzung der Investitionspauschale 2020 beigefügt, welcher der späteren Nachweisführung dienen soll. Die zuvor beschriebenen 1,5 Millionen Euro zur Förderung der medizinischen Infrastruktur könnten im Nachweis der Verwendung der Investitionspauschale eventuell nicht anerkannt werden. Daher werden zur Untersetzung der Investitionspauschale 2020 bereits veranschlagte Tilgungsleistungen i.H.v. 1,5 Millionen Euro herangezogen, die laut § 6a ThürKommHG i.V.m. § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 ThürKommHG explizit zugelassen sind.


Beschlussvorschlag:

  

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt, die zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 2.808.524,46 € aus der Investitionspauschale nach § 6a Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte (ThürKommHG) als Deckung für die in Anlage 1 aufgelisteten Ausgabepositionen zur Verfügung zu stellen und die entsprechenden überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben zu genehmigen.“


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr: 2020

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: 2.90000.36100

Summe: 2808524,46

Bezeichnung der Haushaltsstelle: Allgemeine Zuweisungen - Investitionspauschale

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

Die betreffenden Ausgabehaushaltsstellen ergeben sich aus der Anlage 1.


Personelle Auswirkungen:

 

keine