Sachverhalt:
Der Saale-Orla-Kreis tritt zum 01.07.2020 in den Rettungsdienstzweckverband Ostthüringen ein. Der Zweckverband ist Aufgabenträger für den bodengebundenen Rettungsdienst einschließlich der Berg- und Wasserrettung und hat die Aufgaben nach § 4 Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG) wahrzunehmen. Die Organe des Zweckverbandes sind der Verbandsvorsitzende und die Verbandsversammlung. Die Verbandsversammlung besteht aus dem Vorsitzenden und den übrigen Verbandsräten. Jedes Verbandsmitglied entsendet neben dem Verbandsrat kraft Gesetzes drei weitere durch den Kreistag aus seiner Mitte zu bestellende Verbandsräte in die Verbandsversammlung. Für jeden Verbandsrat ist ein Stellvertreter zu bestellen. Verbandsräte können nicht Stellvertreter sein. Das Besetzungsverfahren ist in der Satzung des Zweckverbandes nicht geregelt. Es wird vorgeschlagen, die Bestellung gemäß § 15 Geschäftsordnung nach dem Verfahren Hare-Niemeyer vorzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Saale-Orla-Kreis bestellt drei Verbandsräte und deren Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Rettungsdienstzweckverbandes Ostthüringen aus seiner Mitte.
Personelle Auswirkungen:
Keine.