Sachverhalt:
Der
Saale-Orla-Kreis beabsichtigt in den Jahren 2020 und 2021 den Neubau einer
Einfeldsporthalle am Schulzentrum Karl-Marx-Straße in Bad Lobenstein für die
Schulstandorte der Grundschule, der Regelschule und des Gymnasiums.
Hierzu
wurde am 20.06.2019 ein Fördermittelantrag beim Landesamt für Bau und Verkehr
in Erfurt abgegeben.
Die
Gesamtkosten belaufen sich laut Kostenberechnung vom 05.06.2019 auf
2.965.645,40€. Darauf erfolgt eine Zuwendung in Höhe von 2.251.473,00€ und Eigenmittel in Höhe von 714.172,40€
Die
BAUCONZEPT Planungsgesellschaft mbH erbrachte als Planungsbüro bereits die
notwendige Zuarbeit im Rahmen der Leistungsphasen 1 und 2 zur Erstellung der
Vorhabenanmeldung. Zur Erstellung des endgültigen Fördermittelantrages lieferte
die BAUCONZEPT Planungsgesellschaft mbH Zuarbeiten in den Planungsbereichen der
technischen Ausrüstung, der Tragwerksplanung, der Freianalgenplanung und der
Objektplanung sowie mit Leistungsphase 3 die notwendige Zuarbeit zur Erstellung
des endgültigen Fördermittelantrages (seit dem 04.12.2019 liegt der
Zuwendungsbescheid vor). Die BAUCONZEPT Planungsgesellschaft mbH war das
einzige Planungsbüro, welches zeitnah den geforderten Leistungsumfang der
Fördermittelanträge umsetzen und alle Planungsanforderungen aus einer Hand
anbieten konnte. Die Planung wird folgende Leistungen beinhalten:
Gebäudeplanung
LP 1-9, Tragwerksplanung LP 1-3, Freianlagenplanung LP 1-4, Planung der
technischen Ausrüstung (Gebäudeautomation, Starkstromanalgen,
Wärmeversorgungsanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
Lufttechnische Anlagen, Abwasser-, Wasser und Gasanlagen) LP 1-4, Wärmeschutz
und Energiebilanzierung LP 1-4, Baugrundgutachten.
Das
Gesamthonorar der einzelnen Leistungspunkte wird sich auf ca. 212.000€ netto
(ca. 252.000€) belaufen.
Beschlussvorschlag:
„Der Bau- und Vergabeausschuss stimmt der Beauftragung der BAUCONZEPT
Planungsgesellschaft mbH, Bachgasse 2, 09350 Lichtenstein, zur Objektplanung
der Maßnahme „Neubau einer
Einfeldsporthalle am Schulzentrum Karl-Marx-Straße in Bad Lobenstein für die
Schulstandorte der Grundschule, der Regelschule und des Gymnasiums“ zu.
Personelle Auswirkungen:
keine