Betreff
Beschluss zur weiteren Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme "Ausbau der K 552 OD Schleiz, BA 1, Abzweig Schikane bis Einmündung Hofer Straße"
Vorlage
BVA/014/2020
Art
Beschlussvorlage BVA

Sachverhalt:

 

Seit 2015 wurden jedes Jahr Anträge auf Zuwendungen nach RL-KSB für die Sanierung bzw. den Ausbau der K 552 für den Gesamtabschnitt von der Einmündung der Hofer Straße (B 2) bis zum Abzweig des Schleizer Dreieckes am OE Oberböhmsdorf gestellt.

Der für die Beschlussvorlage vorgestellte Teilbereich wurde in den Programmrahmen 2020

nach RL-KSB des Freistaates Thüringen aufgenommen. Für den Teilbereich ab Kreuzung Schikane OE Oberböhmsdorf, der auch Teil der Rennstrecke „Schleizer Dreieck“ ist, erhielten wir eine erneute Absage.

Der Antrag nach RL-KSB für den zur Förderung in Aussicht gestellten Bereich wurde fristgemäß im Oktober 2019 gestellt.

Mit Schreiben vom 29.01.2020 des TLBV (siehe Anlage) wurde uns die Aufnahme in das Förderprogramm 2020 mitgeteilt.

Das Bauvorhaben wird als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Schleiz und dem

ZV “Obere Saale“ ausgeführt.

Um ein öffentliches Ausschreibungsverfahren nach VOB/A vorbereiten zu können, ist es erforderlich, die vorliegenden Bauunterlagen durch den Bau- und Vergabeausschuss genehmigen zu lassen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die in § 10 Abs. 3 ThürGemHV genannten und vorgestellten Unterlagen zur Kenntnis und bewilligt die weitere Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme Ausbau der K 552, BA 1, Abzweig „Schikane“ bis Einmündung Hofer Straße“  sowie die damit einzugehenden Verpflichtungen (§10 Abs. 4 Satz 3 ThürGemHV) vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung des Saale-Orla-Kreises für das Haushaltsjahr 2020 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr: 2020

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: 2.65552.94010

Summe: 450000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

Mit dem Antrag zur Aufnahme in das Förderprogramm 2020 wurde ein Zuwendungsbedarf

in Höhe von 209.800,- € angegeben.


Personelle Auswirkungen:

 

keine