Sachverhalt:
Am 26.Oktober 2019 wurde die Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung beschlossen, welche ab dem 01.12.20219 gültig ist. Mit dieser Verordnung wurden die bis dahin gültigen Verordnungen aus dem Jahre 1993 bzw. 2001 außer Kraft gesetzt. Die Änderung des Regelwerkes umfasst im Wesentlichen den Kreis der zu entschädigenden Funktionsträger sowie die Höhe der Entschädigung. In § 2 der Verordnung wird darauf verwiesen, dass die Höhe der Aufwandsentschädigung in den Landkreisen durch Satzung zu regeln ist. Die Satzung des Landkreises aus dem Jahre 1994 in der Fassung der Änderung von 2001 ist inhaltlich als auch bei der Bemessung der Entschädigung mit der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung nicht mehr kompatibel. Aus diesem Grund wurde eine neue Satzung erarbeitet. Aufgrund des Anspruchs des begünstigten Personenkreises wird die Satzung rückwirkend zum 01. Januar 2020 in Kraft gesetzt. Die Höhe der Entschädigung orientiert sich an den Mindestsätzen, da sie im Vergleich zum vorherigen Satz eine nicht unerhebliche Steigerung darstellt (Kreisbrandmeister 46%).
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Satzung zur Regelung der
Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Führungskräfte des Saale-Orla-Kreises
im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz in der als Anlage
1 beigefügten Fassung.
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Bezeichnung der Haushaltsstelle:
aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
1.13000.56000 |
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3000,00 |
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Bemerkungen:
Die neuen Gesamtkosten werden sich auf jährlich über 40 T€ ohne
SV-Beiträge (andere Haushaltsstelle, die sich im Deckungskreis Personal
kompensiert) belaufen. In der bisherigen Haushaltsplanung standen 34 T€ zur
Verfügung, wodurch sich überplanmäßige Ausgaben von rund 6,5 T€ ergeben.
Personelle Auswirkungen:
keine