Sachverhalt:
Nachdem bei der Öffentlichen
Ausschreibung mit Submissionsdatum vom 01.10.2019 kein wertbares Angebot
eingegangen war, (3 Angebote gingen ein, alle 3 Angebote mussten ausgeschlossen
werden, da sie nicht den LV entsprachen bzw. geforderte Nachweise und Erklärungen
nicht vorgelegt wurden), erfolgte eine erneute Öffentliche Ausschreibung, bei
der 7 x Ausschreibungsunterlagen angefordert
wurden und 2 Angebote rechtzeitig und verschlossen in der Vergabestelle
eingingen.
Die Auswertung wurde
von Herrn RA Markus Schmidt, TCI Rechtsanwälte Berlin und dem Fachdienst EDV
durchgeführt und ein Vergabevorschlag erarbeitet.
Beide Angebote
erfüllen die Eignungskriterien und haben die geforderten Nachweise/
Erklärungen
vorgelegt.
Bei der rechnerischen Prüfung wurden keine Fehler festgestellt.
Das Angebot der Firma Soft & Cloud AG erfüllt nicht die Leistungskriterien Pkt.3. Es handelt sich um ein Angebot von Gebrauchtlizenzen. Gemäß Kriterium Pkt. 3 (3) waren deshalb eidesstattliche Versicherungen aller Vorerwerber der angebotenen Lizenzen vorzulegen, um die Lizenzkette und damit den jeweils ordnungsgemäßen Rechteerwerb nachvollziehen zu können. Der Bieter hat die geforderten Nachweise nicht erbracht und lediglich auf eine TÜV-Zertifizierung und ein eigenes Verfahrensprozedere verwiesen (Dokument Erklärung Gebrauchtsoftware Landratsamt Saale-Orla-Kreis vom 24.10.2019). Damit ist für den Auftraggeber die Ordnungsmäßigkeit der Lizenzkette bei Zuschlagserteilung nicht nachvollziehbar. Eine Erteilung des Zuschlags auf dieses Angebot ist nicht zumutbar, da der Auftraggeber nicht zuverlässig prüfen kann, ob im Zeitpunkt des Zuschlags ein ordnungsgemäßer Rechteerwerb durch den Auftraggeber überhaupt möglich und gesichert ist. Da die Kriterien eindeutig als Ausschlusskriterien gekennzeichnet waren, wird das Angebot ausgeschlossen.
Das wirtschaftlich
günstigste Angebot der Firma Bechtle GmbH liegt 2,98 % unter der
Kostenschätzung und erfüllt alle Leistungskriterien.
Die Vergabe erfolgt
nach Öffentlicher Ausschreibung gemäß VOL/A § 3 (1) und dem Thüringer
Vergabegesetz.
Beschlussvorschlag:
Für die Lieferung der Microsoft Office Lizenzen ohne Software Assurance (SA) - erhält der wirtschaftlich günstigste Bieter, die Firma Bechtle GmbH, Lindenallee 6 aus 99428 Weimar, - vorbehaltlich des fruchtlosen Ablaufs der Frist des § 19 Thüringer Vergabegesetz,
den Auftrag in Höhe
von 142.263,61 € brutto.
Personelle Auswirkungen:
keine