Sachverhalt:
Die Verwaltung übergab die Jahresrechnung 2013 des Saale-Orla-Kreises einschließlich des dazugehörigen Erläuterungsberichtes am 23.04.2014 zur Weiterleitung an die Fraktions- und Ausschussvorsitzenden sowie die Mitglieder des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Controlling.
Gemäß § 114 ThürKO und § 80 Abs. 3 ThürKO, in der geänderten Fassung vom 23.07.2013, beschließt der Kreistag über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung.
Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2013 des Landkreises Saale-Orla-Kreis ist der Kreistagsvorlage als Anlage beigefügt.
Nach vorliegendem Schlussbericht zur durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2013 des Saale-Orla-Kreises fasst der Kreistag des Saale-Orla-Kreises einen gesonderten Beschluss über die Entlastung des Landrates und der Beigeordneten, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Landrat vertreten haben.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises stellt die Jahresrechnung 2013 des Saale-Orla-Kreises einschließlich der dazugehörigen Erläuterungen nach Durchführung der örtlichen Prüfung fest.“
Personelle Auswirkungen:
keine