Betreff
1. Fortschreibung des Jugendförderplanes 2011 bis 2014
Vorlage
KT/162/2012
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:


Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat gemäß § 79 SGB VIII die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch VIII. Dabei handelt es sich um Pflichtleistungen des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe. Der Bedarf an Jugendhilfeleistungen ist für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln.

Dementsprechend erstellt der örtliche Träger der Jugendhilfe u.a. einen Jugendförderplan. In den Jugendförderplan sind das Maßnahmespektrum der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und Jugendverbandsarbeit, die dazu notwendigen jährlichen Ausgaben und die personelle Planung aufzunehmen.

Die 1. Fortschreibung des Jugendförderplan 2011 bis 2014 für das Jahr 2013 umfasst entsprechend der derzeitigen Haushaltssituation ein Ausgabevolumen von 746.400,00 €. Dadurch werden 60.000,- € eingespart

Die nicht mehr im Jugendförderplan 2011 bis 2014 - 1. Fortschreibung - enthaltenen Maßnahmen des Erstbesuchsdienstes sowie die Maßnahmen für straffällige junge Menschen werden durch Aufgabenumverteilung vom Fachdienst 44 – Jugend und Familie – geleistet.

Für das Jahr 2014 sind Kürzungen in der Jugendarbeit von momentan weiteren 50.000,00 € vorgesehen.

Alle Änderungen in der 1. Fortschreibung des Jugendförderplanes 2011 bis 2014 sind grau unterlegt.


Beschlussvorschlag:


„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die 1. Fortschreibung des Jugendförderplanes 2011 bis 2014 in der als Anlage beigefügten Fassung.“



- 1 -


Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr: 2013

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle: DK 4410

Summe: 746.400,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:


keine