Sachverhalt:
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes ab 01.08.2010 wurden sowohl der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung in einer Kindertageseinrichtung von Vollendung des zweiten auf Vollendung des ersten Lebensjahres abgesenkt als auch der Personalschlüssel dahingehend geändert, dass je Fachkraft weniger Kinder altersmäßig gestaffelt betreut werden.
Das bedeutet, es besuchen insgesamt mehr Kinder die Kindertageseinrichtungen.
Die Übernahme der Elternbeiträge für die anspruchsberechtigten Familien beginnt früher. Die Elternbeiträge in der Altersgruppe bis Vollendung des zweiten Lebensjahres liegen deutlich über den Beiträgen der Kinder ab Vollendung des zweiten Lebensjahres auf Grund des höheren Betreuungsaufwandes.
Viele Einrichtungen haben die Beiträge für alle Altersgruppen erhöht.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt im Bereich Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen gemäß § 22a SGB VIII im Haushaltsjahr 2011 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 150.000,00 €.
-
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
||
Bezeichnung der Haushaltsstelle: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen gem § 22a SGB VIII |
||
Deckungsvorschläge: |
||
Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
|
||
|
||
|
Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
keine