Sachverhalt:
Für die Wahl des Landrates am 15. Januar 2012 ist durch den Kreistag gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 28 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) der Landrat, ein Beigeordneter oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Kreisverwaltung zum Wahlleiter und eine weitere Person zum Stellvertreter des Wahlleiters zu berufen. Bewerber, Beauftragte für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter sowie Leiter einer Aufstellungsversammlung für die Wahl können nicht Wahlleiter oder Stellvertreter des Wahlleiters sein.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beruft gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 28 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG)
Frau Claudia Luckardt, Mitarbeiterin FD Rechtsaufsichtsbehörde,
zum Landkreiswahlleiter
und
Herrn Thomas Heß, Fachdienstleiter FD Bürgerservice, Kfz-Zulassung,
zum stellvertretenden Landkreiswahlleiter
für die Wahl des Landrates 2012.“
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Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
keine