Sachverhalt:
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist nach § 17 Thüringer
Kindertageseinrichtungsgesetz verpflichtet, eine Planung für die bedarfsgerechte Betreuung
von Kindern zu erstellen.
Dabei besteht der Rechtsanspruch für Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt auf ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung.
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises beschließt den fortgeschriebenen Kindertagesstättenbedarfsplan des Saale-Orla-Kreises für das Kindertagesstättenjahr
2011/2012
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Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
keine