Sachverhalt:
Gemäß Ziffer 2.3 der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ sind alle Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch und Gewalt nach §§ 14 Abs.3, 15 Abs.1 Satz 1 sowie 20 Absätze 1 bis 4 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes förderfähig. Zu letzteren gehören insbesondere Maßnahmen im Rahmen des Aufbaus bzw. der Unterhaltung eines sozialen Frühwarnsystems einschließlich der Netzwerkarbeit sowie der erforderlichen Frühen Hilfen.
Hierdurch sollen die zur Vermeidung von Überforderung und Fehlverhalten sowie zur Bewältigung besonderer Belastungen der Personensorgeberechtigten erforderlichen Beratungen und Hilfen möglichst frühzeitig und niedrigschwellig angeboten werden. Diese Leistungen werden im Saale-Orla-Kreis seit Mitte 2008 durch die Maßnahme „Frühe Hilfen“ angeboten.
Die Landesmittel für die Frühen Hilfen sollen ab 2010 nicht mehr gesondert beantragt und bewilligt werden, sondern werden zum integralen Bestandteil der Pauschalförderung.
Die Finanzierung soll gemäß Nr. 5.3.1 der Richtlinie im Verhältnis 60 v.H. Landesförderung und 40 v.H. kommunale Förderung erfolgen.
Nach Ziffer 2.4 der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ sind ebenso ambulante Maßnahmen für straffällige junge Menschen wie die Betreuungsweisung oder der soziale Trainingskurs förderfähig, wenn eine dem Wohl des jungen Menschen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.
Gegenstand der Förderung 2010 soll die Weiterführung der im Jahr 2008 begonnenen und im Jahr 2009 fortgesetzten o.g. Maßnahmen sein.
Die Berechnung der Höhe der finanziellen Mittel orientiert sich dabei an den tatsächlichen Ausgaben der Maßnahmen im Jahr 2009.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises beschließt im Rahmen der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ für das Haushaltsjahr 2010 die Förderung
der Maßnahme „Frühe Hilfen“ durchgeführt vom Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Saale-Orla e.V. bis zu einem Betrag von maximal 40.000 ,- € sowie
„Ambulante Maßnahmen für straffällige junge Menschen“ durchgeführt vom Bildungswerk Blitz e.V. bis zu einem Betrag von maximal 10.000,- €.
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Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
keine