Beschluss: einstimmig beschlossen

„Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die in § 10 Abs. 3 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) genannten und im Ausschuss vorgestellten Unterlagen zur Kenntnis und bewilligt die Instandsetzung der hinteren Wallgrabenbrücke auf Schloß Burgk.“