Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5, Enthaltungen: 30

„1.     Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt, dass der Landrat der Stadt Tanna ein Vergleichsangebot zur Nutzung der Sportanlagen Tanna unterbreitet.

 

2.       In diesem Zusammenhang wird der Landrat beauftragt, einen Vergleich zur außergerichtlichen Streitbeilegung zur Nutzung der Sportanlagen Tanna abzuschließen. Im Wesentlichen sind dabei folgende Zahlungen vom Landkreis an die Stadt Tanna zu leisten:

 

a)             Investitionskostenzuschuss von einmalig 792.000,00 € und

 

b)             Anteil an den laufenden Kosten in Höhe von jährlich bis zu 45.000,00 € (anteilige Berechnung des Jahres 2013).

 

3.       Zur außergerichtlichen Streitbeilegung wird dem Landrat zudem ein Verhandlungsspielraum eingeräumt, der für den Investitionskostenzuschuss eine Summe in Höhe von bis zu 850.000,00 € und für die Betriebskostenbeteiligung eine Summe in Höhe von bis zu 60.000,00 € jährlich umfasst.

 

4.       Zur Abwendung finanzieller Nachteile wird der Landrat beauftragt, unmittelbar nach Beschlussfassung folgende vorläufige Zahlungen an die Stadt Tanna zu veranlassen:

 

a)             einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 600.000,00 € für die Sporthalle Tanna und

 

b)             eine nachträgliche Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 229.268,33 € für die bisherige Nutzung der Sportanlagen Tanna seit August 2013.

 

5.             Der Landrat wird beauftragt, mit der Stadt Tanna einen neuen Nutzungsvertrag bezüglich der Sportanlagen Tanna beginnend ab dem Jahr 2022 zu schließen.“