Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 2, Enthaltungen: 8

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt:

 

1.      Sportstätten im Besitz des Saale-Orla-Kreises werden ab dem 1.1.2021 den im Landkreis ansässigen Sportvereinen ganzjährig (insbesondere auch in den Zeiten der Schulferien) zur Nutzung zur Verfügung gestellt.

2.      Hiervon ausgenommen ist bei den jeweiligen Sportstätten ein angemessener Zeitraum zur Instandhaltung im Jahr (maximal 4 Wochen).

3.       Der Landrat wird beauftragt, die Kosten für die erweiterte Nutzung der Sportstätten zu ermitteln und diese Mittel im Haushalt des Landkreises mit einzustellen.

4.      Die Ordnung für die Nutzung kreiseigener Sport- und Spielanlagen im Saale-Orla-Kreis ist entsprechend anzupassen.“