Sitzung: 01.03.2021 Kreistag des Saale-Orla-Kreises
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 2, Enthaltungen: 8
Vorlage: AN/044/2020
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt:
1. Sportstätten im
Besitz des Saale-Orla-Kreises werden ab dem 1.1.2021 den im Landkreis
ansässigen Sportvereinen ganzjährig (insbesondere auch in den Zeiten der
Schulferien) zur Nutzung zur Verfügung gestellt.
2. Hiervon
ausgenommen ist bei den jeweiligen Sportstätten ein angemessener Zeitraum zur
Instandhaltung im Jahr (maximal 4 Wochen).
3. Der Landrat wird beauftragt, die Kosten für die erweiterte Nutzung der Sportstätten zu ermitteln und diese Mittel im Haushalt des Landkreises mit einzustellen.
4. Die Ordnung für
die Nutzung kreiseigener Sport- und Spielanlagen im Saale-Orla-Kreis ist
entsprechend anzupassen.“