Sitzung: 12.10.2020 Kreistag des Saale-Orla-Kreises
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 4
Vorlage: AN/033/2020
„Der Landrat wird beauftragt:
1. als einer der
Aufgabenträger des Katastrophenschutzes i.S.d. § 2 Abs.1 Nr. 4 des ThürBKG
(Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes) eine umfassende Neukonzeption
zur Warnung der Bevölkerung in Katastrophenfällen im Saale-Orla-Kreis zu
erstellen. Diese soll mit einer Umsetzungsstrategie bis zum 31.01.2021 dem
Kreistag vorgelegt werden.
2. in Gespräche mit
den Kommunen im Landkreis zu treten, inwiefern vorhandene Warnsysteme wie z.B.
Sirenen der Feuerwehr hierfür technisch aufgerüstet werden können, und
Vereinbarungen mit den Kommunen zur Nutzung ebendieser Warnsysteme im
Katastrophenfall zu treffen.
3. die finanziellen
Mittel zur Umsetzung des Konzeptes und eventuelle Fördermöglichkeiten zu
ermitteln und in geeigneter Weise in die mittelfristige Finanzplanung des
Kreises zu integrieren und eine Einordnung in die Haushaltsplanung vorzunehmen.“