Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 4

„Der Landrat wird beauftragt:

1.      als einer der Aufgabenträger des Katastrophenschutzes i.S.d. § 2 Abs.1 Nr. 4 des ThürBKG (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes) eine umfassende Neukonzeption zur Warnung der Bevölkerung in Katastrophenfällen im Saale-Orla-Kreis zu erstellen. Diese soll mit einer Umsetzungsstrategie bis zum 31.01.2021 dem Kreistag vorgelegt werden.

2.      in Gespräche mit den Kommunen im Landkreis zu treten, inwiefern vorhandene Warnsysteme wie z.B. Sirenen der Feuerwehr hierfür technisch aufgerüstet werden können, und Vereinbarungen mit den Kommunen zur Nutzung ebendieser Warnsysteme im Katastrophenfall zu treffen.

3.      die finanziellen Mittel zur Umsetzung des Konzeptes und eventuelle Fördermöglichkeiten zu ermitteln und in geeigneter Weise in die mittelfristige Finanzplanung des Kreises zu integrieren und eine Einordnung in die Haushaltsplanung vorzunehmen.“