„Den Auftrag zur flächendeckenden Breitbanderschließung noch unterversorgter Teilgebiete im Saale-Orla-Kreis erhält der wirtschaftlich günstigste Bieter, die Telekom Deutschland GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn. Die Durchführung des Auftrages erfolgt gemäß den Regelungen des Zuwendungsvertrages. Die Bestimmungen des § 134 GWB sind sinngemäß anzuwenden, eine Unterzeichnung des Zuwendungsvertrages durch den Saale-Orla-Kreis kann also erst nach fruchtlosem Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB festgelegten Frist erfolgen.“